Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Deutschland

"Es wird Strafen für kino.to-Nutzer geben"

Die Ermittlungen gegen Premium-Nutzer des ehemaligen Streamingportals Kino.to schreiten laut einem aktuellen Bericht von iRights.info weiter voran. So kündigte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun gegenüber dem Blog an, dass es definitiv Strafen für Nutzer geben wird. Dies war bis zuletzt noch

, einen Termin dafür konnte der Sprecher allerdings noch nicht nennen, da der Fall "aussergewöhnlich groß und komplex sei."

Gegenwehr von Urheberrechtslobby
Die Staatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen sondern wegen Beihilfe anklagen, da diese "konkret davon wussten, dass sie mit ihren finanziellen Leistungen das rechtswidrige Verhalten von Kino.to unterstützen." Das geht der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) aber nicht weit genug, der Lobby-Verband will offenbar einen Präzedenzfall für zukünftige Klagen schaffen. Diese sind der Auffassung, dass bereits beim Streaming eine Kopie angefertigt wird und damit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Ansicht wird von vielen Rechtsexperten allerdings angezweifelt. Bei dem

gegen die Betreiber von kino.to entschied der Richter allerdings, dass bereits die Nutzung des Portals strafbar sei, entsprechende Maßnahmen wurden allerdings bislang noch nicht gesetzt.

Nachfolgeportale haben zu geringe Werbeeinnahmen
Aber auch die Werbekunden derartiger Streamingportale sind nun in das Visier der Justiz geraten. Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), bezeichnete Anzeigen auf Portalen wie kino.to als "Fehlschaltungen", auf die die Auftraggeber der Werbung oftmals keinen Einfluss hätten. Aber auch hier ist die GVU anderer Meinung und glaubt nicht an Fehlschaltungen. Einer Sprecherin der GVU zufolge seien die Unternehmen, die Werbung auf Portalen wie kino.to schalten, einerseits "dubiose" Anbieter als auch Unternehmen, „die ihre Werbung sehenden Auges auf den illegalen Portalen schalten". Daher hofft die GVU auch auf einen Boykott durch die Werbewirtschaft. Einige Nachfolgeportale seien bereits aufgrund fehlender Werbeeinnahmen zusammengebrochen.

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