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Urteil

EU: Online-Flugbuchungen müssen transparenter sein

Preisangaben zu Flugverbindungen müssen bei Online-Buchungen in der Europäischen Union auf einen Blick erkennbar sein. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag und schmetterte damit eine Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof ab. Der Endpreis müsse bei jedem Flug von einem Airport aus der EU von Anfang an klar sein, erklärten die Luxemburger Richter.

Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen das von Air Berlin 2008 eingeführte Buchungssystem geklagt, weil der Endpreis dort nicht in jedem Fall ersichtlich gewesen sei. Der Rechtsstreit landete vor dem Bundesgerichtshof, der den Fall zur Klärung an den EuGH überwies.

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