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Preise

EU: Online-Händler dürfen Kunden nicht benachteiligen

Unternehmen sollen Online-Kunden nicht mehr je nach EU-Land grundsätzlich unterschiedliche Preise abverlangen dürfen. Dieses Ziel nennt die EU-Kommission in ihrer am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Binnenmarktstrategie. Verbraucher sollen demnach grenzüberschreitend die gleichen Einkaufsbedingungen und Lieferkonditionen erhalten. Ausnahmen dürfe es nur bei „objektiven Gründen“ wie etwa unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen geben.

Vorschlag ab 2016

Wie aus Kommissionskreisen verlautete, soll die Praxis enden, dass etwa ein deutscher Kunde beim Onlinekauf für ein Ticket des Pariser Vergnügungsparks Disneyland mehr zahlt als ein belgischer oder französischer Kunde. Die EU-Behörde geht schon länger entsprechenden Beschwerden nach. Teil des Maßnahmenpakets ist auch, dass die EU-Kommission nationale Zugangshürden für freie Berufe abbauen will. Im nächsten Jahr sollen Beschränkungen für Anwälte, Architekten, Ingenieure und Makler fallen.

Dies sind erste Ideen, entsprechende Gesetzesvorschläge will die EU-Kommission im nächsten Jahr vorlegen.

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