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Gericht

EuGH-Generalanwalt macht Uber in Europa das Leben schwer

Nach Einschätzung des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das Unternehmen ein Verkehrsdienstleister und muss entsprechend kontrolliert werden. Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angegeben ein reiner Informationsdienstleister, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag.

Sollten die Luxemburger Richter seiner Einschätzung folgen, könnte sich das auch auf Firmen wie den Privatzimmervermittler Airbnb und den Essenslieferanten Deliveroo auswirken, da das Urteil als richtungsweisend für die sogenannte Sharing Economy gilt. Die EuGH-Richter schließen sich oft der Analyse des Generalanwalts an, weichen in spektakulären Fällen aber manchmal davon ab. Das Urteil soll in wenigen Wochen erfolgen.

Uber erklärte, es werde zunächst das Urteil abwarten. Selbst wenn das Gericht der Auffassung des Generalanwalts folge, würde dies nichts an den Kontrollen der Behörden in den meisten EU-Ländern ändern, erklärte das Unternehmen. Ein solches Urteil würde allerdings die dringend benötigte Reform überholter Gesetze untergraben. Diese hinderten Millionen Europäer daran, einen zuverlässigen Fahrdienst zu bestellen, kritisierte Uber.

Nicht nur App

Szpunar argumentiert, Ubers Angebot sei keine reine Vermittlung von Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig vom Unternehmen betrieben. Deshalb könne dieses dazu verpflichtet werden, die in den einzelnen EU-Ländern für ein Verkehrsunternehmen notwendigen Lizenzen und Genehmigungen einholen zu müssen. Die mit 68 Mrd. Dollar (62,5 Mrd. Euro) bewertete Firma bringt Fahrer und Fahrgäste über eine Handy-App zusammen und sorgt damit für heftige Proteste des Taxi-Gewerbes.

In Deutschland ist Uber untersagt, Dienste mit Fahrern zu vermitteln, die keine Beförderungslizenz haben. Das entsprechende Angebot UberPOP ist auch in Frankreich und Spanien nicht mehr verfügbar. In mehreren Staaten Ost- und Nordeuropas und der Schweiz kann die App dagegen noch genutzt werden. In Berlin und anderen Regionen Europas bietet das Unternehmen den Dienst UberX mit lizenzierten Fahrern an.

Der konkrete Fall geht auf eine Klage des Taxifahrer-Verbands von Barcelona zurück, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Der Streit drehte sich um UberPOP. Uber hatte argumentiert, dass die Firma als reiner Informationsservice dafür keine Genehmigungen brauche. Der EuGH-Generalanwalt sieht dagegen im Uber-Geschäft einen Betrieb des Personennahverkehrs.

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