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Gewalt

Facebook erlaubt Enthauptungsvideos wieder

Nachdem das Online-Netzwerk im Mai nach heftiger Kritik das Posten und Teilen von Videos, auf denen Enthauptungen zu sehen sind, verboten hat, ist es nun wieder möglich solche Clips auf Facebook zugänglich zu machen, berichtet die BBC.

Facebook-Nutzern solle es freistehen, solche Videos zu sehen, hieß es in einem Statement des Unternehmens. Allerdings werde überlegt, Enthauptungsvideos mit Warnhinweisen zu versehen. In seinen Nutzungsbedingungen verweist Facebook darauf, dass Inhalte, die Gewalt verherrlichen, nicht geduldet würden. Auch nackte Brüste sind auf Facebook nicht erwünscht.

Psychologen warnen davor, dass Enthauptungsvideos vor allem bei jüngeren Leuten zu langfristigen psychologischen Schäden führen könnten.

„Kann jeder dieses Video sehen?“

Vergangene Woche war ein Video, das einen maskierten Mann zeigt, der eine Frau tötet und ihren Kopf in die Kamera hält auf Facebook aufgetaucht. Das Video, das vermutlich in Mexiko entstanden ist, wurde unter dem Titel „Herausforderung: Kann jeder dieses Video sehen?“ auf dem Online-Netzwerk veröffentlicht.

Das Video sei gepostet worden, um solche Akte der Gewalt zu verurteilen, sagte eine Facebook-Sprecherin zur BBC. Es müsse Nutzern erlaubt sein, sich über kontroverse Ereignisse auszutauschen. Wenn Akte der Gewalt verherrlicht würden, wäre der Standpunkt des Unternehmens ein anderer.

Beschwerden und Kritik

Facebook hatte im Mai Enthauptungsvideos von seinen Seiten entfernt, nachdem sich das Family Online Safety Institute, das auch einem Sicherheitsbeirat des Unternehmens angehört, darüber beschwert hatte. Die Kinderschutzorganisation kritisierte Facebooks Kehrtwende gegenüber der BBC scharf und forderte die Entfernung solcher Inhalte. Enthauptungsvideos sind an vielen Orten im Netz zu sehen, darunter auch auf Googles Online-Videoplattform YouTube.

Es liege in der Verantwortung der Eltern und nicht in jener von Facebook, Jugendliche vor solchen Inhalten fernzuhalten, kritisierte die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net. Die Entscheidung, welche Inhalte zulässig seien, dürfte nicht Facebook überlassen werden, sondern müsste von einem Gericht gefällt werden, so die Bürgerrechtsorganisation.

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