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Verbotsgesetz

Facebook-Posting: Sechs Monate bedingt für 30-Jährigen

Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe hat ein 30-Jähriger in einem Geschworenenprozess in St. Pölten wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz erhalten. Er soll in einem Facebook-Posting auf der Seite des Extremsportlers Felix Baumgartner Hitler glorifiziert und den Holocaust geleugnet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Strafmilderung

Der vorsitzende Richter erklärte, aufgrund der beträchtlich überwiegenden Milderungsgründe - hier führte er das umfassende reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten an - sei eine außerordentliche Strafmilderung zum Tragen gekommen. Der 30-Jährige wurde nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes schuldig gesprochen. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage mit 7:1 Stimmen.

Beim 30-Jährigen handle es sich nicht um einen Gesinnungstäter, sagte der Richter. Der Angeklagte habe den Umstand, dass er die Äußerung öffentlich auf Facebook - dem „modernen Stammtisch“ - getätigt habe, unterschätzt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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