Datenschutz

Facebook soll Gesichtserkennung abschalten

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat das Online-Netzwerk Facebook erneut aufgefordert, die Gesichtserkennung abzuschalten und gespeicherte Daten zu löschen. „Sollte Facebook diese Funktion weiterhin aufrechterhalten, muss sichergestellt werden, dass nur Daten von Personen in die Datenbank eingehen, die zuvor wirksam ihre Einwilligung zur Speicherung ihrer biometrischen Gesichtsprofile erklärt haben“, teilte Caspar am Dienstag in Hamburg mit. Sollte Facebook auf die Forderungen nicht eingehen, will der Datenschützer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie er auf Anfrage sagte.

Die automatische Gesichtserkennung sei ein schwerer Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, erklärte Caspar mit. Sie sei an europäische und nationale Datenschutzstandards anzupassen oder abzuschalten. Bei der Datenspeicherung dürfe der Netzwerk-Anbieter nicht lediglich auf ein intransparentes Widerspruchsverfahren verweisen. In Deutschland hat Facebook rund 20 Millionen Mitglieder.

Wenn Nutzer Bilder beim Online-Netzwerk hochladen, prüft eine Software, wer darin abgebildet ist, und schlägt den Nutzern vor, ihre Facebook-Freunde in den Fotos zu markieren. Voraussetzung ist, dass ein Bild der Person bereits einmal von einem Facebook-Bekannten mit dem Namen verknüpft wurde. Facebook hat unlängst versichert, dass nur die Namen von Bekannten vorgeschlagen werden und man die Funktion jederzeit abschalten sowie vorhandene Namens-Tags löschen könne. Der Datenschützer befürchtet hingegen, dass bei Facebook die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Menschen entsteht.

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