SOZIALES NETZWERK

Facebook wird in Deutschland verklagt

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will das Soziale Netzwerk Facebook gerichtlich zu einem sensibleren Umgang mit privaten Informationen zwingen. Die Organisation sieht den Datenschutz und die Verbraucherrechte durch Facebook-Funktionen wie die Suche nach Freunden verletzt, wie der vzbv am Montag in Berlin mitteilte. Das Internet-Netzwerk sei "beratungsresistent" und habe eine Abmahnung ignoriert.

Die Verbraucherschützer prangern vor allem die "Freundefinder"-Funktion auf Facebook an. Diese Funktion verleite Nutzer dazu, Facebook sämtliche E-Mail-Kontakte preiszugeben. So wird es einerseits leichter, eigene Bekannte in dem Netzwerk zu finden. Doch der Import des E-Mail- Adressbuches macht es auch möglich, diejenigen Kontakte zu Facebook einzuladen, die dort noch nicht registriert sind - und das vielleicht auch nicht wollen.

Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz

Die E-Mail-Adressen würden dann dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen, damit sie sich dort registrieren. "Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", schreibt der vzbv. Dies verstoße gegen Bestimmungen aus dem Paragrafen 4 im Bundesdatenschutzgesetz und dem Paragrafen 13 im Telemediengesetz.

Auf die Aufforderung zur Nachbesserung - gestellt per Abmahnung - habe die Internet-Plattform nicht reagiert. "Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Facebook konnte zunächst keine detaillierte Stellungnahme abgeben, da die Klage nicht vorliege. Gleichzeitig verwies eine Sprecherin auf Gespräche mit dem für Facebook zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg, Johannes Caspar. Dabei gehe es auch um den "Freundefinder".

Zugriff der Kontaktdaten für Drittanbieter

Neben dem "Freundefinder" kritisiert der vzbv auch, dass Facebook Drittanbietern den Zugriff auf Kontaktdaten erlaube. Das sei etwa bei Spielen auf Facebook möglich, die dort von anderen Firmen angeboten werden. Außerdem informiere Facebook unzureichend über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - für diese Benachrichtigungen müsse sich der Nutzer erst auf einer entsprechenden Seite registrieren.

Der vzbv hatte die Klage schon vor einigen Tagen eingereicht. "Das war bereits am 11. November", sagte die zuständige Referentin im Bundesverband, Carola Elbrecht. Da Facebook nun erst Stellung nehmen müsse, gehe sie nicht davon aus, dass sich vor Gericht noch dieses Jahr etwas tue.

Mehr zum Thema:

Facebook-Apps verschicken Daten

(dpa)

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare