Der Streit zwischen dem FBI und Apple spitzt sich zu
Der Streit zwischen dem FBI und Apple spitzt sich zu
© APA/AFP/GETTY IMAGES/CHIP SOMODEVILLA

Digital Life

FBI hat leichten Zugriff auf WhatsApp, Signal ist am sichersten

In den Vereinigten Staaten ist nach einer Informationsfreiheitsanfrage das Dokument „Lawful Access publik geworden, das aufzeigt, welche Daten und Metadaten über welche Messenger das FBI und andere US-Strafverfolger legal beziehen können. Das Portal Rolling Stone hat als erstes darüber berichtet.

Die Auflistung legt die konkreten Unterschiede zwischen 9 Messengern wie WhatsApp, Signal oder Telegram offen. Der Facebook Messenger ist darin nicht enthalten.

WhatsApp und iMessage am unsichersten

Der einfachste Weg für die Behörden, an Inhalte zu gelangen, ist über den Facebook- (Meta-)Messenger WhatsApp und Apples iMessage. WhatsApp ist zudem der einzige Dienst, der den Strafverfolgungsbehörden ein Metadaten-Protokoll in Echtzeit zugänglich macht. Signal hingegen gibt die wenigsten Informationen preis und ist damit der sicherste Messenger. 

Um an die erwünschten Daten heranzukommen, brauchen die Behörden allerdings gesetzliche Anordnungen, etwa ein „Subpoena“, mit dem Richter*innen Beweisauskunft verlangen können oder eine gerichtliche Verfügung ("Court Order"). Mit einem Durchsuchungsbefehl („Search Warrant“) wird dem FBI hingegen der Zugriff auf Kontakte im Adressbuch erlaubt.

Was das FBI über welche Dienst erfährt

Was genau das FBI und andere US-Strafverfolgungsbehörden über welche Messenger einsehen können, geht aus dem Dokument hervor. 

WhatsApp:  Abhängig von der gesetzlichen Grundlage der Aufforderung zur Datenherausgabe gelange das FBI bei diesem Anbieter an grundlegende Nutzer*innendaten, an Informationen zu geblockten Accounts, zu Adressbücher und unter Umständen auch Quelle und Ziel der einzelnen Nachrichten. Bei iPhone-Nutzer*innen, die iCloud-Backups aktiviert haben, könnten zusätzlich unter anderem auch Nachrichteninhalte eingesehen werden.

Signal: Hier habe das FBI laut Dokument nur Zugriff auf Datum und Uhrzeit der letzten Nutzung.

Telegram: Dieser Dienst gebe unter Umständen IP-Adressen und Telefonnummern an Behörden weiter. Dies jedoch nur bei Terrorismus-Ermittlungen. 

Threema: Der Anbieter gebe nur Telefonnummern und E-Mail-Adressen auf gerichtliche Anordnung heraus, sofern sie angegeben wurden. Sind Push-Benachrichtigungen zudem aktiviert, hat das FBI ebenfalls Zugang darauf. Zusätzlich gelangen die Behörden an Datum der Account-Erstellung sowie auf den letzten Login. Das FBI könne außerdem den öffentlichen Schlüssel von Nutzer*innen zur Nachrichtenverschlüsselung abfragen. Um die Nachrichten aber lesen zu können, ist auch der private Schlüssel erforderlich, der jedoch bei Threema bleibt.

Apples iMessage: Mit einer gesetzlichen Anordnung können grundlegende Nutzer*innendaten sowie Daten zur Nutzung des Messengers in den vergangenen 25 Tagen eingefordert werden. Wenn die Zielperson außerdem Apples iCloud für Backups verwendet, kann das FBI mit einem Durchsuchungsbeschluss auch Nachrichten lesen.

Line: Der Anbieter gebe Nutzer*inneninformationen und Angaben zur Nutzung des Messengers frei. Sofern die Zielperson keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingerichtet hat, können mit einem Durchsuchungsbeschluss unter Umständen Nachrichten gelesen werden.

Viber: Der Dienst gebe laut dem Dokument Daten zur Registrierung mitsamt IP-Adresse weiter. Auch können Strafverfolgungsbehörden eine Zeitleiste der verschickten und empfangenen Nachrichten einsehen. Nachrichteninhalte werden jedoch nicht zugänglich gemacht.

WeChat: Der chinesische Dienst gebe Account-Daten von nicht-chinesischen Nutzer*innen heraus, etwa Name, Telefonnummer, E-Mail- und IP-Adresse.

Wickr: Auch bei Wickr sei einsehbar, wann ein Account eingerichtet wurde, wann der letzte Login war und auch, auf wie vielen Geräten ein Profil genutzt wird. Nachrichteninhalte seien nicht einsehbar, aber dafür die Zahl der Nachrichten sowie die Zahl der damit verknüpften Accounts. Die Identität derer werde aber nicht preisgegeben. Strafverfolgungsbehörden können außerdem Avatar-Bilder einfordern.

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