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Justiz

Frankreich will Rachepornos mit Gefängnis bestrafen

Eine entsprechende Regelung zu Rachepornos verankerte die Nationalversammlung am Donnerstag in einem geplanten Gesetz zur „digitalen Republik“. Die Rache an dem oder der Ex etwa per Posting in sozialen Netzwerken soll strafbar sein, wenn ohne Zustimmung „sexuell eindeutige“ Darstellungen veröffentlicht werden. Die Abgeordneten der ersten Kammer des französischen Parlaments schrieben als Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis und die Zahlung von 45 000 Euro in das Gesetz, das noch vom Senat verabschiedet werden muss.

Bei Rachepornos rächen sich die Täter mit der Veröffentlichung delikater Fotos oder Filme an ihren Ex-Partnern. In den USA war im vergangenen Jahr der Betreiber einer speziellen Racheporno-Website zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, dass intime Fotos oder Videos nach dem Ende einer Beziehung gelöscht werden müssen, sofern der Ex-Partner dies verlangt.

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