Geld- und Bewährungsstrafen für kino.to-Helfer
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Vier Jahre nach dem Auffliegen und Abschalten von Kino.to mussten sich zwei Helfer des illegalen Streamingportals in Leipzig vor Gericht verantworten. Die 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden am Montag wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, berichtet golem.de. Der 29-Jährige, der zugab rund 50.000 Filmkopien im Internet zum Streaming zur Verfügung gestellt zu haben, muss darüber hinaus 75.000 Euro Strafe zahlen. Der 32-Jährige, der Server bereitstellte, kam mit einer Geldstrafe von 1500 Euro davon.
"Minusgeschäft"
Die Angeklagten hofften mit dem Bereitstellen der Filme, die von Kino.to verlinkt wurden, Werbeeinnahmen zu erzielen. Der Großteil davon dürfte allerdings für die Kosten der Datenverbindung und Server draufgegangen sein. „Das Projekt war ein Minusgeschäft“, sagte der 29-Jährige. Die Angeklagten legten umfassende Geständnisse ab und verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gesperrt
Das Portal Kino.to, auf dem zuletzt mehr als eine Million Links auf urheberrechtlich geschützte Filme und TV-Serien zu finden waren, wurde im Juni 2011 offline genommen. Die Betreiber wurden festgenommen und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Gründer des Portals, Dirk B. fasste 2012 viereinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro aus. Österreich musste Kino.to 2011 nach einem Gerichtsbeschluss vom Internet-Anbieter UPC gesperrt werden.
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