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Gericht

Gema will Vergütung für DVB-T-Fernseher in Hotels

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit diesem Donnerstag Gema-Gebühren für DVB-T-Fernseher in Hotels. Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema möchte von einem Berliner Hotel 765 Euro Vergütung. Das Hotel hat in 21 Zimmern Fernsehgeräte mit DVB-T-Zimmerantennen, mit denen die Gäste digitale terrestrische Fernsehprogramme empfangen können. Diese Übertragungsart ist für Hotels eher selten: Die meisten Fernsehprogramme kommen via Kabel oder Satellit ins Zimmer.

Kernfrage

Kernfrage im aktuellen Rechtsstreit ist, ob die Übertragung per DVB-T genauso als öffentliche und damit gebührenpflichtige Wiedergabe zu bewerten ist wie die mit Kabel und Satellit (Az.: I ZR 21/14). Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor dem BGH deutete der Vorsitzende Richter Zweifel an, ob dies als öffentliche Wiedergabe zu bewerten ist. Wann genau das Urteil fällt, war zunächst unklar. Die Gema vertritt Urheberrechte von Komponisten, Songtextern und Musikverlegern.

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