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Deutschland

Gericht entscheidet über abgebrochene Ebay-Auktion

Der Besitzer hatte die Yamaha-Maschine Anfang 2012 auf der Online-Handelsplattform zu einem Startpreis von einem Euro angeboten. Später brach er die Auktion ab und verkaufte das Motorrad anderweitig. Geklagt hat ein Bieter, der zu diesem Zeitpunkt schon für einen Euro zugegriffen hatte. Am Mittwoch wird der Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof verhandelt.

Er sieht sich als rechtmäßiger Käufer der Maschine, deren Wert er auf 4900 Euro schätzt - und will 4899 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Görlitz hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Es hielt den Bieter für einen „Abbruchjäger“, der nur eingestiegen sei, weil er es von Anfang an auf Schadenersatz abgesehen habe.

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