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Geburtstagsklassiker

Gericht klärt Rechtestreit um "Happy Birthday to You"

Irgendwo auf der Welt singt gerade jemand „Happy Birthday“ - auf Englisch, Finnisch, Arabisch, Japanisch oder Deutsch. Sogar ins Klingonische, die erfundene Sprache der Außerirdischen im Star-Trek-Universum, ist das Lied schon übersetzt worden. Aber egal, wie weit es verbreitet sein mag, es befindet sich im Privatbesitz des US-Labels Warner Music Group. Zwar darf man „Happy Birthday“ bei der Geburtstagsfeier Zuhause kostenlos singen. Aber sobald das öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken geschieht, gilt das Urheberrecht, und es muss gezahlt werden - an Warner.
Die Firma nimmt jedes Jahr rund zwei Millionen Dollar an Lizenzgebühren ein. Mit 5000 Dollar am Tag gilt „Happy Birthday“ als eins der lukrativsten Lieder der Welt. Spielzeughersteller, Klingeltonprogrammierer, Restaurantketten und sogar die Pfadfinder haben zwischen 500 und Zehntausende Dollar für die Lizenz gezahlt. Wegen der hohen Kosten vermeiden viele Filmemacher und Theaterleute das Lied lieber ganz.

„Das ist schon immer so ein Witz in der Filmindustrie gewesen“, erklärt Filmemacherin Jennifer Nelson der Deutschen Presse-Agentur. „Da warnt dich dein Chef: Nimm das Geburtstagslied nicht auf, sonst musst du dafür zahlen!“ Die in New York ansässige Regisseurin drehte gerade einen Dokumentarfilm über die Herkunft von „Happy Birthday to You“ - und hatte 1500 Dollar für die Nutzerlizenz gezahlt, als sie einen Artikel des Rechtswissenschaftlers Robert Brauneis fand, der das Urheberrecht für ungültig befand.

Gemeingut

2013 entschied sie sich, mit zwei anderen Künstlern vor Gericht zu ziehen: einer Musikerin, die eine Lizenz brauchte, um „Happy Birthday to You“ auf einem Live-Album aufzunehmen, und ein Regisseur, der nach einem Film von einer Rechnung über 3000 Dollar überrascht wurde. Das Künstlertrio behauptet, dass „Happy Birthday to You“ der ganzen Welt gehört, nicht einer Firma. „Es ist so ein großer Teil unseres Lebens,“ sagt Nelson. „Der Gedanke, dass du dafür zahlen sollst, oder dass es irgendjemandem gehört, ist einfach nicht ok.“ Zunächst argumentierten die Drei, dass eine 1963 vorgenommene Erneuerung des ursprünglichen Urheberrechts von 1935 ungültig war.

Dann fanden sie vor einem Monat den möglicherweise schlagenden Beweis. In einem Liederbuch von 1922 war „Happy Birthday to You“ ohne urheberrechtlichen Schutz veröffentlicht worden. Nach US-Recht waren damit alle späteren Ansprüche ungültig. Auf eine Anfrage der dpa hat Warner bisher nicht geantwortet. Doch schon in der Vergangenheit betonte die Firma den Medien gegenüber immer wieder, das vor Jahrzehnten erworbene Urheberrecht sei gültig. In den USA galt der Schutz des geistigen Eigentums damals aber nur für 70 Jahre. Werke aus den 20er Jahren sind deshalb jedem frei zugänglich.

Kindergarten

Die Ursprünge von „Happy Birthday to You“ gehen auf die von Deutschen beeinflusste Kindergartenbewegung in den USA vor mehr als einem Jahrhundert zurück. 1893 komponierte die Musikerin Mildred Hill aus Kentucky zusammen mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty, das Lied, das ursprünglich „Good Morning to You“ („Ich wünsche dir einen Guten Morgen“) hieß. Mit seiner einfachen Melodie, die Kinder leicht behalten und jeden Morgen singen konnten, sollte es im Unterricht als Lernmittel genutzt werden. Weil er nur aus sechs Wörtern bestand, konnte man den Text leicht zu verschiedenen Anlässen wie Feiertagen und Geburtstagen verändern, wie Brauneis herausfand.

Populär gemacht wurde das Lied schließlich auf einer Geburtstagsfeier in Louisville, im US-Staat Kentucky, wo die Gäste der Deutsch-Amerikanerin Lisette Hast ein Ständchen mit dem „Happy Birthday“-Text brachten. Das behauptet zumindest die offizielle Geschichte des „Little Loomhouse“, einem historischen Weberhaus aus dem 19. Jahrhundert, wo die Feier stattfand. Wenige Jahrzehnte später war das Geburtstagsständchen fester Teil der amerikanischen Kultur. Es wurde für das erste singende Telegramm genutzt und als erstes Lied im All gesungen. Missionare aus Kentucky brachten es erst nach Europa, von wo es sich dann auf der ganzen Welt verbreitete, erklärt Nelson. „Es ist das Lied aller Menschen.“

Die Filmemacherin hofft auf eine Entscheidung des US-Gerichts bis zum Jahresende. In Deutschland hat sich die Sache bald ohnehin erledigt. Laut der Verwertungsgesellschaft Gema ist „Happy Birthday to You“ hier nur noch bis Ende 2016 geschützt.

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