Zahnarzt
Zahnarzt
© dpa-Zentralbild/Hans Wiedl

Deutschland

Gericht prüft negative Internetbewertung für Zahnarzt

Die Richter müssen klären, ob der Mediziner die Entfernung einer äußerst schlechten Bewertung verlangen kann. Ein Patient hatte den Arzt anonym unter den Punkten „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ jeweils die Schulnote Sechs gegeben. Der Nutzer hatte 2013 angegeben, er könne den Arzt nicht empfehlen und mit einer Durchschnittsnote von 4,8 bewertet. Der Arzt verlangte von dem Portal die Entfernung des Eintrags. Dem kam Jameda zunächst nach, stellte die Bewertung nach einer Prüfung jedoch wieder ein. Der Arzt will nun einen Nachweis dafür, dass der Patient tatsächlich bei ihm war.
Der BGH muss nun klären, ob Jameda den Besuch des Nutzers beim Arzt nachweisen muss. Ein Urteilstermin wird für Januar erwartet.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare