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Gerichte erschweren Uber weiter das Geschäft in Wien

Der Schlagabtausch zwischen der Taxifunkzentrale 40100 und Uber geht in die nächste Runde. Zwei neue Entscheide liegen vor: Das Oberlandesgericht Wien bestätigt zum einen die einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts. Und: Der Oberste Gerichtshof hält in einem Entscheid fest, dass sich Uber vor den Gerichten in Österreich zu verantworten habe – und nicht in den Niederlanden, wo sich der europäische Sitz des US-Unternehmens befindet.

Weitere Urteile

Wie berichtet, hat das Handelsgericht Wien im Frühjahr eine einstweilige Verfügung erlassen. Uber dürfe nur weiter vermitteln, wenn die Rückkehrpflicht nicht verletzt wird (Mietwagen müssen nach Beendigung eines Auftrags zurück in die Betriebsstätte, Anm.). Uber ging daraufhin zwei Tage offline und änderte das System. Gleichzeitig legte das US-Unternehmen Rekurs gegen dieses Urteil ein.

Dieser Einspruch wurde vom Oberlandesgericht nun aber abgelehnt. Zudem könnten Uber erste Strafzahlungen drohen. 40100-Anwalt Dieter Heine hat seit der Betriebsumstellung von Uber die Mietwagenfahrer, die mit der App unterwegs sind, geprüft und Verstöße festgestellt. Nun liegt es am Bezirksgericht Innere Stadt, zu bewerten, ob die Verstöße tatsächlich straffällig sind.

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