Bücher in digitaler Form dürfen in Auszügen von Google online gestellt werden
Bücher in digitaler Form dürfen in Auszügen von Google online gestellt werden
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Rechtsstreit

Gerichtsurteil: Google darf Bücher durchsuchen

Ein US-Berufungsgericht bestätigte ein fast zwei Jahre altes Urteil, laut dem der Internet-Konzern digitalisierte Bücher im Internet durchsuchbar machen darf. Die Autoren-Vereinigung als Kläger wolle den Fall allerdings nun vor das Oberste Gericht bringen, sagte ein Vertreter der „New York Times“. Das Berufungsgericht erklärte, der Google-Service diene dem Wandel und es würden nur kleine Text-Fragmente angezeigt.

Urheberrechtsstreit um Google

Im Jahr 2013 hatte ein New Yorker Bezirksgericht bereits die Klage der Autoren abgewiesen, die Google vorwarfen, Urheberrecht zu verletzen und durch die Suchfunktion die Verkäufe zu drücken. Das Bezirksgericht stützte sich in seinem Urteil auf die im US-Recht gängige Norm des „fair use“, der „angemessenen Verwendung“. Google Books kopiere die Werke nicht, es habe etwas Neues erschaffen. Am Berufungsgericht traten auch mehrere Verlage und ein amerikanischer Verlegerverband als Kläger auf.

Der Konzern hatte 2004 damit begonnen, im Dienst Google Books Millionen Bücher einzuscannen, um sie online durchsuchbar zu machen. In Gerichtsunterlagen zu dem Prozess von 2013 hatte es geheißen, bis dahin seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden.

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