Werbemodell

Google-Patent für "Bezahlen pro Blick"

"Pay-per-Gaze", so der Originalausdruck für das Werbemodell, soll sowohl auf Online-Werbung, als auch auf Plakate oder Print-Anzeigen angewendet werden können. Voraussetzung ist ein tragbarer Sensor im Stile einer Cyberbrille, wie etwa Google Glass, bei dem das Auge des Beobachters gescannt wird. Wird per Pupillenerweiterung und Blickrichtung das emotionale Erfassen einer Werbung registriert, kann diese Reaktion als Werbeerfolg verbucht werden.

Wie Phys.org aus dem Patenttext zitiert, können Werbern unter einem solchen Modell "Gebühren verrechnet werden, je nachdem ob ein Anwender ihre Werbung tatsächlich angesehen hat. Googles Augmented-Reality-Brille Glass beinhaltet keinen Augen-Sensor. In einer künftigen Version des Geräts könnte ein solcher Sensor jedoch Platz finden.

Privatsphäre
Die Gefahr, dass Google damit auf eine weitere Art in die Privatsphäre vieler Menschen eindringt, bringt bereits jetzt Datenschützer auf den Plan. Google will der drohenden Kritik zuvorkommen: "Um die individuelle Privatsphäre zu schützen, werden personenidentifizierende Daten von den übermittelten Daten entfernt und Werbern als anonyme Analysen bereitgestellt."

Anwender von Wearable-Geräten mit Augensensoren werden sich laut Google jedenfalls per Opt-Out gegen das Scannen ihrer Augenbewegung- und Reaktion entscheiden können. Die Datenübermittlung zwischen Gerät und den Google-Servern soll ausschließlich verschlüsselt stattfinden.

Mehr zum Thema

  • Google aktualisiert Funktionen von Glass
  • Google Glass am Steuer soll verboten werden
  • Google Glass-Nutzer dürfen Freunde einladen

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare