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Mobilfunk

Handy entsperren: Nicht verboten, aber oft teuer

In den USA dürfen SIM-Sperren bei subventionierten Geräten, die das Telefonieren mit SIM-Karten anderer Anbieter verhindern, seit dem vergangenen Wochenende nur noch mit der Einwilligung des Mobilfunkbetreibers aufgehoben werden. Das Entsperren von Handys ist seither auch dann potenziell illegal, wenn der Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber bereits abgelaufen ist.

Der Grund: Die Library of Congress hatte Ende Oktober die Aufhebung einer Ausnahmeregelung im US-Copyright-Gesetz beschlossen, die das Entsperren von Handys erlaubte und die nach einer dreimonatigen Übergangsfrist schließlich am 26. Jänner in Kraft trat. Handykunden, die künftig ihr Gerät vom SIM-Lock "befreien" können auch strafrechtlich belangt werden und müssen mit drakonischen Strafen rechnen. Nach Angaben der Mobilfunkvereinigung CTIA, die die Aufhebung der Ausnahmeregelung wiederholt gefordert hatte, kann das Entsperren von subventionierten Handys künftig mit bis zu 500.000 Dollar oder fünf Jahren Haft bestraft werden.

Österreich: Entsperren in Verträgen geregelt
"In Österreich ist das Entsperren von subventionierten Mobiltelefonen nicht gesetzlich geregelt", sagt der Anwalt Stephan Winklbauer von der Kanzlei Willheim Müller Rechtsanwälte. "Regeln dazu werden vertraglich zwischen Mobilfunkern und ihren Kunden vereinbart." Auch Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer sagt: "Die Spielregeln werden in den Geschäftsbedingungen (AGBs) der Anbieter festgelegt." Dort werde geregelt, wann, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen die SIM-Sperren aufgehoben werden können. In der Regel werde dafür eine Manipulationsgebühr verrechnet. "Das ist prinzipiell zulässig. Die Höhe der Gebühr darf aber nicht unangemessen sein."

Bis zu 390 Euro Bearbeitungsgebühr
Österreichische Mobilfunkbetreiber verrechnen für die Aufhebung der SIM-Lock-Sperre von subventionierten Geräten unterschiedlich hohe Gebühren. Beim Marktführer A1 kostet das Entsperren innerhalb von zwölf Monaten nach Kaufdatum 150 Euro. Vom 13. bis zum 24. Monat werden 100 Euro verrechnet. Ab dem 24. Monat wird das Handy für 50 Euro entsperrt. Bei Geräte, die zum Vollpreis erworben wurden, wird der SIM-Lock kostenlos entfernt.

T-Mobile verrechnet bei subventionierten Handys bis zwei Jahre nach Kaufdatum 150 Euro, danch fallen 50 Euro Bearbeitungsgebühr für das Aufheben der SIM-Lock-Sperre an.

Bei Drei müssen Kunden während des laufenden Vertrags 390 Euro für das Entsperren von gestützten Handys hinlegen. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kostet das Entfernen von SIM-Locks 99 Euro. Subventionierte Endgeräte, die bei dem von Drei vor kurzem übernommenen Anbieter Orange seit vergangenen September gekauft wurden, werden kostenlos entsperrt. Bei gestützten Handys, die vor September 2012 bei Orange erworben wurden, werden innerhalb der ersten zwölf Monate 110 Euro für das Entsperren verrechnet. Ab einem Jahr nach dem Kauf fallen 40 Euro Bearbeitungsgebühr an.

"Kein Urheberrechtsvergehen"
Billigkonkurrenz aus dem Internet und dem Handyshop versuchte sich 2005 T-Mobile vom Hals zu halten. Der Mobilfunkanbieter zog gegen den damals kurz zuvor gestarteten Diskonter Yesss vor Gericht, weil dieser - wohl aus nicht ganz uneigennützigen Gründen -  Links zu Anbietern setzte, bei denen Konsumenten gegen geringes Entgeld ihr Handy entsperren lassen konnten. T-Mobile argumentierte damals unter anderem damit, dass beim Entsperren von Handys in Software eingegriffen und so Urheberrechte verletzt würden. Das Handelsgericht Wien wies dies zurück und gab der einstweiligen Verfügung nicht statt. Das Verfahren wurde von T-Mobile dann nicht weiter betrieben.

Wer sein Handy nicht bei seinem Mobilfunkbetreiber sondern anderorts, möglicherweise günstiger, entsperren lässt, gerät in Österreich - anders als in den USA - zumindest nicht ins Kriminal. Strafrechtliche Konsequenzen für österreichische Handynutzer gäbe es beim Entsperren von SIM-Locks zum privaten Gebrauch keine, meint Anwalt Winklbauer. Bei Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen könne es aber zu Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen kommen. "Der Mobilfunkbetreiber muss den ihm durch die Aufhebung des SIM-Locks entstandenen Schaden nachweisen."

Petition an den Präsidenten
In den USA hingegen ist die Aufregung groß. Auf der Petitionsplattform des Weißen Hauses, We the People, wurde US-Präsident Barack Obama aufgefordert, auf die Library of Congress einzuwirken, ihre Entscheidung rückgäng zu machen oder ein Gesetz zu erlassen, dass das Aufheben von SIM-Sperren legalisiert. Innerhalb von fünf Tagen unterschrieben mehr als 32.000 Leute den Aufruf.

"Das lächerlichste Gesetz des Jahres"
Das US-Magazin "The Atlantic" bezeichnete das Verbot der Aufhebung von SIM-Sperren als das "lächerlichste Gesetz des Jahres". Mitch Stoltz, Anwalt bei der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass die Aufhebung der Ausnahmeregelung dazu führen werde, dass Kunden vom Weiterverkauf ihrer Handys absehen würden, wenn sie sich ein neues Gerät anschaffen. "Gesperrte Handys lassen sich nur schwer weiterverkaufen", sagte Stoltz der "New York Times": "Viele Telefone werden nun wohl auf dem Müll landen." US-Mobilfunker argumentieren dagegen, dass das Entsperrverbot auch den Verkauf gestohlener Handys eindämme.

EFF-Anwalt Stoltz geht zwar nicht davon aus, dass Mobilfunkkunden, die ihr Handy entsperren, mit dem Besuch der Polizei rechnen müssen. Es werde aber zu Klagen kommen, sagte er Engadget. Letztlich werden die Gerichte entscheiden, ob das Entsperren von subventionierten Geräten tatsächlich illegal sei.

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US-Gesetzeslage
Die Library of Congress ist gesetzlich dazu ermächtigt, Ausnahmeregelungen zu dem 1998 verabschiedeten Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zu erlassen, der das Umgehen von Kopierschutz unter Strafe stellt. Nachdem die US-Bibliothekare im Jahr 2006 und 2010 befanden, dass das Umgehen von SIM-Locks dem Prinzip des "Fair Use" entspreche und akzeptabel sei, änderten sie im vergangenen Jahr offenbar ihre Meinung und erneuerten die Ausnahmeregelung nicht

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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