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Wiederbetätigung

Innviertler nach Neonazi-Posting auf Facebook vor Gericht

Ein 25-jähriger Innviertler muss sich nach einem Facebook-Posting kommenden Freitag wegen Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Ried verantworten: Der Angeklagte aus dem Bezirk Braunau soll das Bild eines Flaschenetiketts mit dem Neonazi-Code "1488" veröffentlicht haben. Dieser steht für die "14 Wörter" des US-amerikanischen Rechtsextremisten David Eden Lane und die Abkürzung von "Heil Hitler".

"We must secure the existence of our people and a future for white children" (übersetzt: "Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für die weißen Kinder sichern") lautet ein Bekenntnis von Neonazis und Rassisten, das dem 2007 im Gefängnis gestorbenen Lane zugeschrieben wird. Der Beschuldigte in dem Prozess in Ried - er hatte bereits einschlägig mit dem Gericht zu tun - soll zudem auf Facebook Links zu den Liedern "Arisches Kind" und "Nigger" gesetzt haben.

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