© Daniel Roland, ap

Privatsphäre-Eingriff

Israel darf E-Mails am Flughafen checken

Im Fall einer Weigerung könne ihnen die Einreise nach Israel verweigert werden, schrieb Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein am Mittwoch in einer Antwort an die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel. Die Bürgerrechtsorganisation hatte im Juni 2012 an Weinstein geschrieben und um eine Stellungnahme zu entsprechenden Medienberichten gebeten.

Die Organisation zitierte am Mittwoch aus dem Antwortschreiben, wonach nur ausnahmsweise im Fall „relevanter verdächtiger Anzeichen" Einsicht in die E-Mails verlangt werde. Dies werde zudem nur mit Einwilligung des Betroffenen getan.

"Drastische Invastion der Privatsphäre"
Allerdings werde im Fall einer Weigerung dem Flugpassagier deutlich gemacht, dass dies dazu führen könne, dass ihm die Einreise verweigert werde, schrieb Weinstein. Lila Margalit von der Bürgerrechtsorganisation bezeichnete die Praxis als „drastische Invasion der Privatsphäre".

Ein Tourist, der soeben tausende Dollar für die Reise nach Israel gezahlt habe, sei nicht in der Lage frei darüber zu entscheiden, ob er Einsicht in seine E-Mails gewährt, kritisierte Margalit.

„Diese `Einwilligung`, die unter der Drohung der Deportation gegeben wird, kann nicht als Grundlage einer derartig drastischen Invasion der Privatsphäre dienen", sagte Margalit. „Sicherheitskräften zu erlauben, nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage einer solch fadenscheiniger `Einwilligung` derart eingreifende Maßnahmen zu treffen, ist einer Demokratie nicht angemessen."

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