Hat weiterhin keinen Zugriff auf sein Vermögen: Kim Dotcom
Hat weiterhin keinen Zugriff auf sein Vermögen: Kim Dotcom
© REUTERS/STRINGER

Gericht

Kim Dotcom bekommt sein Vermögen nicht zurück

Megaupload-Gründer Kim Schmitz, genannt Dotcom kann weiterhin nicht auf sein auf Antrag der US-Regierung beschlagnahmtes Vermögen zugreifen. Ein US-Berufungsgericht wies einen entsprechenden Antrag des in Neuseeland lebenden Internet-Unternehmers am Freitag ab, berichtet Ars Technica. Das Gericht begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass sich Dotcom weiterhin der Strafverfolgung durch die US-Behörden entziehe.

Ein neuseeländisches Gericht entschied zwar im Dezember, dass Dotcom an die USA ausgeliefert werden könne, der gebürtige Deutsche hatte aber gegen das Urteil Einspruch erhoben. Für den 29. April ist eine Verhandlung in der Causa anberaumt. Die USA werfen dem Megaupload-Gründer unter anderem Verschwörung zu Urheberrechtsvergehen und Geldwäsche vor. Dotcom arbeitet nach eigenen Angaben an einer neuen Version seines Filesharing-Dienstes Megaupload, der Anfang nächsten Jahres starten soll.

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