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Cyberkriminalität

Kinderpornos verschickende Kinder sind wachsendes Problem

Kinder, die - etwa per WhatsApp, manchmal auch über Facebook - Kinderpornos verschicken, beschäftigen zunehmend Polizei und Justiz. Für die Empfänger kann das zu einem ungeahnten Problem werden: Selbst, wenn man die Videos sofort löscht, muss man mit monatelangem Entzug des Smartphones, manchmal sogar mit dessen Vernichtung durch die Behörden rechnen.

Handys vernichtet

Ein aktueller Fall hat oberösterreichische Ermittler und die Staatsanwaltschaft Linz bewogen, am Donnerstag zu einem Hintergrundgespräch zu laden und auf das Problem aufmerksam zu machen. In zwei Schulen im Bezirk Freistadt kursierte zuletzt ein entsprechendes Video unter Zehn- bis 15-Jährigen. Ein Mädchen hatte das File aus Deutschland zugeschickt bekommen und auf WhatsApp mit Freunden geteilt. Die Folge: Die Polizei zog 50 Handys ein, drei oder vier wurden vernichtet, die übrigen erst nach mehreren Monaten "gereinigt" zurückgegeben. Alle Betroffenen hatten ein Verfahren am Hals, auch wenn die meisten eingestellt wurden.

Die Kinderpornos, die gehäuft die Runde machen, sind meist keine Hardcore-Files. Oft sind es Aufnahmen, die verliebte Mädchen für den Freund machen und von diesem dann nach Beziehungsende weitergeschickt werden. Manchmal werden aber auch Videos aus dem Internet mit der Intention "das ist lustig, das musst du gesehen haben" verteilt. Die Eltern sind meist völlig ahnungslos, wie auch in dem Fall im Bezirk Freistadt.

Monatelanger Verzicht

Die rechtlichen Konsequenzen können weitreichend sei, wie Staatsanwalt Philip Christl erklärte: Selbst wenn man das Bild oder Video löscht, kann es wieder rekonstruiert werden. Damit werde das Handy zu einem "verbotenen Gegenstand", der von der Polizei eingezogen werden muss. Laut Judikatur des Oberlandesgerichts Linz darf das Handy wieder zurückgegeben werden, wenn es den Datenforensikern der Polizei nicht mehr gelingt, die Datei wieder herzustellen. Ansonsten muss das Smartphone zerstört werden. In jedem Fall kann man aber damit rechnen, dass man mehrere Monate lang auf das Mobiltelefon verzichten muss.

Jeder, der so ein Video am Handy hat, muss mit einem Verfahren rechnen, auch wenn es meist eingestellt wird, sofern man das File sofort gelöscht hat. Viele verlaufen auch im Sand, weil die Betroffenen noch nicht strafmündig sind. Andernfalls kommt es meist zu einer Diversion, üblicherweise werden die Jugendlichen zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Auch Schadenersatzforderungen jener, deren Smartphone behördlich zerstört wurde, könnten ins Haus stehen.

Mit Kindern reden

Im aktuellen Fall seien die meisten Eltern aus allen Wolken gefallen, schilderten die Ermittler. Chefinspektor Wolfgang Dirisamer, im Landeskriminalamt mit Sexualdelikten befasst, rät daher, auf jeden Fall die Jugendschutzeinstellungen am Handy der Kinder zu aktivieren. Auch sollte man das Smartphone des Nachwuchses gelegentlich ansehen, eventuell auch gemeinsam mit den Kindern, und mit ihnen darüber reden. Auf der Seite des Innenministeriums kann man sich zudem über Gefahren im Internet informieren.

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