Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
© GVU.de

Urteil

Kino.to-Chef: Vier Jahre und sechs Monate Haft

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Damit blieb das Urteil noch in einem milden Rahmen, der gelernte Fließenleger hätte bis zu 15 Jahre Haft bekommen können. Positiv wirkte sich das umfassende Geständnis aus, das er am 6. Juni abgelegt hatte. Jenes war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.

Der Verurteilte muss außerdem eine Strafzahlung von 3,7 Millionen Euro leisten, die er vorwiegend über betrügerische Tätigkeiten mit Adware und Sportwetten eingenommen hat.

Über die Seite kino.to waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 urheberrechtlich geschützte  Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. 

Mehr zum Thema

  • Kino.to: Gründer legt Geständnis ab
  • Kino.to-Gründer kommt vor Gericht
  • Weitere Verhaftungen im Fall kino.to
  • Fast vier Jahre Haft für Kino.to-Programmierer
  • Kino.to gehackt: Weiterleitung auf Amazon
  • Kino.to: Premiumnutzern drohen Strafverfahren
  • Nächste Haftstrafe im Fall kino.to
  • Haftstrafe für Mitarbeit an kino.to
  • „Nach kino.to ist vor kino.to“
  • Erste Anklage im Fall kino.to

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare