Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Prozess

Kino.to-Gründer kommt vor Gericht

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger, der Kino.to gegründet haben soll, die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll am meisten von Kino.to profitiert und über Werbe-Anzeigen Millionen kassiert haben. Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden.

Der gelernte Bodenleger hatte Kino.to 2008 gegründet. Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu machen sei. Es gab offenbar genug Werbekunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. Kino.to sei sehr schnell gewachsen. Bis zu vier Millionen Nutzer täglich riefen die Webseite auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren rund 135.000 nicht lizensierte, kopierte Filme, Serien und Dokumentationen über das Portal zu erreichen.

"Kino ist teuer"
Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab- mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. Einige kamen auch mit dem Robin-Hood-Argument: Kino sei teuer, das könne sich kein Hartz-IV-Empfänger leisten. Deswegen habe man kostenlos Filme zugänglich machen wollen.

Die Justiz geht davon aus, dass die Kino.to-Drahtzieher keineswegs aus Nächstenliebe handelten. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in einem der ersten Prozesse klar: „Es ging rein darum, Geld zu machen." Besonders für den Gründer des Portals soll sich das ausgezahlt haben. Nach der Zerschlagung von Kino.to stellten die Ermittler bei ihm Luxuskarossen sicher. Zeitweilig lebte er nach Darstellung seiner Mitstreiter in Spanien.

Der 39-Jährige sitzt seit seiner Verhaftung im Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Landgerichts hat er sich in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft geäußert - und zwar nicht nur in ein paar dürren Worten, sondern umfangreich.

Die bisherigen Urteile
Bisher wurden bereits fünf Personen im Fall Kino.to verurteilt. Als erstes wurde im Dezember 2011 ein 33-jähriger Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Ein Kino.to-Administrator wurde als nächstes zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein Uploader kam mit 21 Monaten auf Bewährung davon. Ein Filehoster wurde zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Chef-Programmierer muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

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