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Steiermark

Kirche treibt Steuer mit Spam-SMS ein

Manche Steirer staunten nicht schlecht, als sie Anfang Mai plötzlich ein SMS von der Katholischen Kirche erhielten: "Im Alltag geht manchmal etwas unter. Offener Kirchenbeitrag? Bei Fragen 0316 8031 oder kirchenbeitrag@graz-seckau.at, liebe Grüße, Katholische Kirche Steiermark" - so der Inhalt. "Wir wollten uns so einfach auf eine nette Art und Weise in Erinnerung rufen", erklärt Hertha Ferk, die in der Diözese Graz-Seckau für die Kirchenbeitragsorganisation verantwortlich ist.

Maria K. (vollständiger Name der Redaktion bekannt) fand die digitale Form der Erinnerung allerdings alles andere als nett: "Ich hatte der Kirche nie meine Telefonnummer gegeben oder zur Verfügung gestellt. Ich habe dann bei der Kirchenbeitragsstelle angerufen und gefragt, wie sie überhaupt an meine Telefonnummer gekommen sind. Dort wurde mir erklärt, dass sie in das System eingespeist wurde, nachdem ich davor einmal angerufen hatte." Sie sei jedoch nie gefragt worden, ob sie damit einverstanden sei, oder ob es sich tatsächlich um ihr Handy handelt, von der SMS ganz zu schweigen.

Verstoß gegen das Gesetz
Michael Pilz ist Rechtsanwalt in Wien und beschäftigt sich vor allem mit Fragen zu Urheberrecht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht. Aus der rechtlichen Perspektive ist für ihn ein anderer Punkt ein maßgeblicher Verstoß gegen das Gesetz: "Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass unerbetene E-Mails oder unerbetene SMS-Nachrichten verboten und mit Verwaltungsstrafe zu ahnden sind. Unerbeten ist eine SMS dann, wenn sie zu Zwecken der Direktwerbung kommt und ich dem nicht zugestimmt habe, oder wenn sie an mehr als 50 Empfänger geht", erklärt der Anwalt. "Wenn die Katholische Kirche Steiermark hier selbst sagt, sie hat über 16.000 an den Kirchenbeitrag erinnert, dann sind das mehr als 50 und der Versand daher verboten." Laut Pilz müsste die Telekommunikationsbehörde hier ein Verfahren einleiten und der katholischen Kirche eine Verwaltungsstrafe aufbrummen.

Gutachten eingeholt
Ferk versteht die Aufregung nicht, hat sie sich doch bereits im Jahr 2007 extra ein Gutachten eingeholt, um sicherzustellen, dass alles rechtens ist. Der Versand der SMS ginge ausschließlich an säumige Schuldner, die mit dem Kirchenbeitrag in Verzug waren. "Das SMS ist lediglich eine Erinnerung an eine, aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultierende, fällige und klagbare Schuld, mit welcher der Schuldner ohne Zinsen und Kostenbelastung kulanterweise auf seinen Verzug aufmerksam gemacht wird", so Ferk.

Obwohl es sich um eine Standard-SMS handelt, könne Paragraph 107 des Telekommunikationsgesetzes in diesem Fall nicht angewandt werden, denn in diesem Fall sei „die Versendung textlich gleichlautender Zahlungserinnerungen an mehr als 50 namentlich angesprochene säumige Schuldner zulässig", erläutert Ferk.

Keine Namen genannt
Namentlich wurden die Schuldner allerdings nicht angesprochen und das SMS birgt sogar noch einen zweiten Gesetzesverstoß in sich. "Normalerweise muss bei einer solchen SMS, selbst wenn sie zulässig wäre, einfach und klar die Möglichkeit bestehen, dass ich diese SMS abbestellen kann. Also wenn ich zum Beispiel auf einem Newsletter abonniert bin, muss ich in jedem Newsletter die Möglichkeit haben, das abzubestellen. Das fehlt hier", erklärt Pilz. "Diese SMS mag vielleicht Gottes Interessen entsprechen, aber den weltlichen, gesetzlichen Interessen entspricht sie nicht."

Der wohl gut gemeinte Versuch der katholischen Kirche Steiermark, die digitale Welt für sich zu erobern, ist nicht neu. Schon andere Institutionen haben die verführerischen Wege versucht für sich zu nutzen und lernen müssen, dass das Internet schon lange kein rechtsfreier Raum mehr ist. Pilz: "Es haben auch politische Parteien schon versucht, SMS oder unerbetene Telefonanrufe als Werbemedium zu entdecken. Das hat in der österreichischen Verwaltungspraxis schon zu Verurteilungen geführt." Ob es jetzt Glaubensfragen, Politisches oder wirtschaftliche Interessen seien: "Unerbetene E-Mails oder SMS-Nachrichten sind nicht erlaubt", sagt der Anwalt.

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