© Uwe Zucchi, apa

Missbrauch

Kirche verliert Streit um Datenauskunft

Der Mann wurde daraufhin von der kirchlichen Datenschutzkommission kontaktiert. Diese verweigerte allerdings die Auskunft und verwies wiederum zurück an Opferschutzanwaltschaft. Der Beschwerdeführer hatte ein „Datenleck“ vermutet, da er sich an die Opferschutzanwaltschaft sowie an die kirchliche Stiftung Opferschutz (die für die Entschädigungen aufkommt) gewandt hatte, die Antwort jedoch von der kirchlichen Datenschutzkommission kam. Dort hatte man festgehalten, dass man lediglich die Existenz von „Datenarten“ beauskunfte und über keine Inhalte verfüge.

Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewandt, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei, war die Begründung für die Kontaktaufnahme. Die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in „Zweifelsfragen“ die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege, hatte es geheißen. Allerdings habe die Kommission keinerlei Informationen über den Inhalt von Daten, sondern nur über die Datenarten selbst.

Rechtsverletzung
Die Datenschutzkommission der Republik stellte nun fest, dass die Kirche den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Auskunft über eigene Daten verletzt habe. Diese lege das Gesetz insoweit falsch aus, „als sie geltend macht, sie wäre nur verpflichtet, einem Auskunftswerber die über ihn grundsätzlich zur Verarbeitung vorgesehenen Datenarten offenzulegen und ihn sonst wiederum an die verantwortliche Stelle in der weitverzweigten Organisation der Beschwerdegegnerin zu verweisen, die die Daten sinngemäß freizugeben habe“.

Für die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt bedeutet der Spruch auch, dass die Opferschutzanwaltschaft ein Teil der Erzdiözese Wien ist und damit nicht unabhängig. Sie fordert die sofortige Löschung der Opferdaten.

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