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Gericht

Klage gegen Tierschützer-Blog gescheitert

Seit Beginn des Tierschutzprozesses führt der Hauptangeklagte, Obmann des Tierschützervereines "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) Martin Balluch, einen eigenen Blog mit Kommentaren zur Tierschutzcausa. Dieser war offenbar den Besitzern der Firma Kleider Bauer ein Dorn im Auge, insbesondere ein Eintrag mit einer Kritik an Falter-Redakteur Florian Klenk, der als einziger Journalist die Kleider Bauer Besitzer hatte interviewen dürfen.

Nun strengte Kleider Bauer laut Balluch ein Verfahren an, mit dem Ziel eine Unterlassung der Verbreitung von Passagen des Blogeintrags sowie eine Zahlung von Euro 30.000 durch den Blogbetreiber zu erreichen. Doch die Instanz am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien und jetzt auch der Oberste Gerichtshof wiesen das Begehren ab. Kleider Bauer muss nun nicht nur den eigenen Anwalt und die Gerichtsgebühren bezahlen, sondern auch an Balluch etwa Euro 1.700 überweisen. Dies teilte Balluch Donnerstagfrüh in einer Presseaussendung mit. Er kommentierte das Vorgehen als Einschränkung seiner Meinungsfreiheit, die durch das Gerichtsurteil nun wieder ein Stück mehr garantiert sei.

(futurezone)

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