Klage: Samsung-TV überträgt Daten "ungefragt"
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Verbraucherschützer haben den Elektronikkonzern Samsung wegen seines Smart-TVs verklagt. Nutzerdaten würden ungefragt abgegriffen, sobald der Fernseher an das Internet angeschlossen werde, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag in Düsseldorf mit. Die Musterklage sei beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht worden.
Die internetfähigen Fernsehgeräte würden schon bei Inbetriebnahme und Anschluss an das Netzwerk automatisch Daten übertragen. Darüber werde der Nutzer aber weder informiert, noch könne er etwas dagegen unternehmen. So werde die IP-Adresse übertragen. Dadurch werde der Anschlussinhaber identifizierbar.
Samsung bestätigte den Eingang der Klage. Diese werde nun geprüft, berichtete ein Sprecher in Hamburg. Die Privatsphäre der Kunden habe höchste Priorität. Die Erhebung der Daten erfolge im Rahmen der Gesetze.
Mit ihrer Musterklage will die Verbraucherzentrale NRW erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Den ersten Verhandlungstermin habe das Landgericht für den 19. Mai 2016 angesetzt.
Erneute Kritik
Es ist nicht das erste Mal, dass der südkoreanische Konzern wegen des Datenschutzes bei seinen Smart-TVs in der Kritik steht. Im Februar diesen Jahrs wurde Kritik laut, da in den Nutzungsbedingungen der TV-Geräte die Kunden darauf hingewiesen wurden, vor dem Fernseher nichts Privates zu sagen, weil die Spracherkennung das Gesagte aufzeichnen und an die Server von Drittanbietern schicken könnte, die für die Verarbeitung der Sprachbefehle verantwortlich sind. Einige Wochen später wurde Samsung erneut mit ähnlicher Kritik konfrontiert.
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