Klage von pinkelndem Franzosen abgewiesen
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Ein Gericht in Westfrankreich hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der auf dem Straßenbilder-Dienst Street View von Google beim Pinkeln in seinem Garten zu sehen war. Die Beschwerde sei nicht zulässig, weil sie gegen die französischen Filiale des Internet-Konzerns gerichtet gewesen sei und nicht gegen das US-Mutterhaus, entschied das Gericht in Angers am Donnerstag.
Nach Angaben eines Justizsprechers hatte der Mann eine Entschädigung von 10.000 Euro dafür verlangt, dass er „zum Gespött seines Dorfes“ geworden war. Stattdessen muss der Franzose nun selbst in die Tasche greifen: Das Gericht verpflichtete ihn dazu, die Anwaltskosten von Google France in Höhe von 1.200 Euro zu erstatten.
Die kompromittierende Aufnahme war nach der Anhörung vor Gericht Anfang März aus dem Internet entfernt worden. Aufgenommen wurde die Szene mit einer rotierenden Kamera, die auf einem Fahrzeug montiert war. Google verwendet diese Technik, um auf Street View Panorama-Bilder zu veröffentlichen.
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