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Deutschland

Knapp vier Jahre Haft wegen Torrentseite

"Hier wurde ein krimineller Betreiber verurteilt, der vorsätzlich die hohe Attraktivität von urheberrechtsverletzenden Medienangeboten im Internet ausnutzte, um illegale Profite zu erwirtschaften", meint Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zum Urteil.

In der Begründung wird torrent.to mit kino.to verglichen. Wie kino.to habe Jens R.s Webseite geschützte Werke illegal öffentlich zugänglich gemacht. R. habe Geld mit dem Verkauf von Werbeplätzen verdient. In Spitzenzeiten lagen die monatlichen Einnahmen im fünfstelligen Bereich. Der Seitenbetreiber wird verdächtigt, einen Teil der Einnahmen auf Schweizer Bankkonten und in einer Stiftung in Liechtenstein geparkt zu haben.

Wegen eines weiteren Verfahrens und einem zeitweiligen Wohnort im Ausland wurde R. sofort im Gericht wegen Fluchtgefahr festgenommen. Während des gesamten Verfahrens gab er zu den Anschuldigungen keinerlei Stellungnahme ab.

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