Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Nächste Haftstrafe im Fall kino.to

Der Leibziger wurde vom Richter Mathias Winderlich zu drei Jahren Haft wegen seiner Mitarbeit am nicht autorisierten Online-Filmportal kino.to verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das „öffentlich Zugänglichmachen“ von urheberrechtlich geschütztem Material sei.

Das Strafmaß begründete er damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen „bei weitem über das übliche Maß“ hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. „Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck“, so der Richter.

Admin und Filehoster-Betreiber
Martin S. war seit August 2009 für die Administration des Portals kino.to zuständig und betrieb einen eigenen Filehoster mit 16.780 urheberrechtlich geschützten Files, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to gefunden und genutzt werden konnten. Er war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Haupt-Uploader für aktuelle Kinofilme.

Er habe im Rahmen von kino.to nahezu 400.000 Euro aus „Wartungs- und Verwaltungsarbeiten“ sowie „Nutzung von Werbeflächen“ erwirtschaftet, hieß es von der Ankläger-Seite, die im Laufe des Prozesses entsprechende Rechnungen vorgetragen hat. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011.

13 Festnahmen
Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger.

Insgesamt gab es 13 Festnahmen. Erst am Freitag wurde ein 33-jähriger Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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