
Der Schaden soll bereits gutgemacht sein
Ö-Ticket-Kunden können jetzt Gebühren zurückfordern
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt in einer Aussendung bekannt, dass Ö-Ticket-Kunden ab sofort rückwirkend Gebühren vom Konzertkartendienstleister zurückfordern können, die ein Gericht für unrechtmäßig erklärt hat. Das Urteil ist rechtskräftig, der VKI stellt Betroffenen eine Vorlage zur Verfügung, mit der sie ihr Recht geltend machen können. Der VKI hatte selber gegen die Gebühren geklagt und vom Wiener Handelsgericht uneingeschränkt recht bekommen. Laut VKI sind bezahlte Gebühren aus der Vergangenheit praktisch uneingeschränkt (gesetzlich bis zu 30 Jahre) rückforderbar.
Die Gebühren wurden für diverse Formen der Ticketakquise fällig. Zurückgefordert werden können laut VKI die Gebühren für den Selbstausdruck von Tickets in Höhe von 2,50 Euro, für Mobile Tickets in Höhe von 2,50 Euro, für Hinterlegung and er Abendkassa von 2,90 Euro, für Abholung in einer Librofiliale von 1,90 Euro und für Abholung in der Ö-Ticket-Zentrale von 1,90 Euro. Von einer Rückforderung per Einschreiben rät der VKI ab, weil die Kosten die niedrigen Beträge, um die es hier meist geht, schnell übersteigen können.
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