DEUTSCHLAND

OLG-Urteil gegen Internet-Abzocker

Bisher haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das deutsche Gericht bestätigte am Dienstag eine entsprechende Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.

Drohbriefe verschickt

Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten untergejubelt haben. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.

Das Oberlandesgericht hat den Fall zwar bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Gewerbsmäßiger Betrug

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern", meinte der Jurist.

Der Anwalt äußerte sich skeptisch über eine vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies bestätigen müssten. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-Betrüger.

Abofallen auch Thema in Österreich

Auch in Österreich fallen zahlreiche Menschen auf sogenannte Abofallen im Internet rein, berichtet Bernhard Jungwirth, Geschäftsführer der Beratungs- und Streitschlichtungsstelle Internet Ombudsmann. Zu diesem Zweck habe man eine "Watchlist" veröffentlicht. Dort sind auch viele Websites, die sich wegen einer irreführenden Websitegestaltung als Online-Abofallen entpuppen, aufgelistet. Menschen, die trotzdem in eine derartige Falle tappen, sollen sich keineswegs von den Websitebetreibern einschüchtern lassen und auf Mahnungen reagieren. Statttdessen wird empfohlen, sich an den Internet Ombudsmann oder andere Beschwerdestellen für Konsumenten zu wenden, um sich beraten zu lassen.

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(dpa/futurezone)

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