Online-Banking-Klauseln bei Bawag PSK rechtswidrig
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Gegenstand des Verbandsverfahrens seien vor allem zu weit gehende Sorgfaltspflichten der Kunden gewesen, mit denen das Unternehmen versucht habe, das Risiko bei Missbrauch auf die Konsumenten abzuwälzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die meisten der eingeklagten Klauseln nun für gesetzwidrig erklärt, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit. Er war im Auftrag des Sozialministeriums gegen mehrere Klauseln vorgegangen.
PIN musste geändert werden
Beanstandet worden sei unter anderem eine Regelung, dass Kunden spätestens nach zwei Monaten selbstständig ihren PIN ändern müssten. Weiters hätten E-Banking-Nutzer laut AGB ihre „persönlichen Identifikationsmerkmale“ und „TANs“ nicht auf Webseiten Dritter eingeben dürfen - selbst dann nicht, wenn es sich um autorisierte und von Banken beworbene Onlinezahlungsinstrumente handelt.Mitteilungen, die die BAWAG P.S.K. über E-Banking zustellte, sollten darüber hinaus mindestens einmal pro Monat abgerufen werden.
Einer anderen Klausel zufolge mussten bei der E-Banking-Nutzung per App sowohl die App als auch das Betriebssystem des mobilen Endgerätes immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wichen bei einem online erteilten Auftrag die Daten in der SMS vom erstellten Auftrag ab, waren die Kunden verpflichtet, unverzüglich ihre Bank anzurufen. Dies sei ebenso wie ein gänzlicher Haftungsausschluss für Schäden, die durch Netzwerkanbieter entstehen (auch wenn diese als Erfüllungsgehilfen der Bank handeln), als unzulässig beurteilt worden.
EuGH prüft zusätzlich
Die Grundfrage, ob es ausreichend sei, wenn der Kunde Mitteilungen der Bank über E-Banking erhält, habe der OGH dagegen nicht beantwortet, sondern dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Beantwortung vorgelegt. Für VKI-Juristin Beate Gelbmann ist das OGH-Urteil „ein Schritt in die richtige Richtung“. Es bestätige, dass „Banken ihren Kunden nicht alle möglichen und in der Praxis kaum einzuhaltenden Sorgfaltspflichten auferlegen dürfen, um sich so der eigenen Verantwortung zu entziehen.“
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