Gebühr

Orange führt nun auch Servicepauschale ein

Nach A1 und Drei führt auch der heimische Mobilfunker Orange eine „Servicepauschale“ - für Neukunden - von 19,90 Euro ein, berichtet der „WebStandard“. Mit Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab 11. Juli wird auch eine Art Inflations-„Wertsicherung“ eingeführt, mit der Orange ab 2012 die Grundgebühr einmal jährlich im April ändern kann. Dies gelte aber nur für Privatkunden, so die Online-Seite. Auch soll eine Gebühr von 3,50 Euro für Kunden eingeführt werden, die ihre Orange-Rechnung mit Zahlschein bezahlen. Wobei ein Orange-Sprecher darauf hinweist, dass es sich nicht um eine Zahlscheingebühr, sondern um eine Zuordnungsgebühr handelt, die nur für jene Kunden gilt, die das Kundendatenfeld in ihrem Zahlschein falsch ausfüllen haben und dadurch erhöhten Arbeitsaufwand verursachen - ein Vorgehen, das in der Branche üblich sei.

Kündigungsfrist wird angehoben
Orange-Kunden, die ihren Handy-Vertrag auflösen wollen, müssen dies nun früher machen: Die Kündigungsfrist wird von acht auf zwölf Wochen verlängert. Einzig die Kosten für die Sperrung oder den Tausch der SIM -Karte wird den Kunden mit den neuen AGB erlassen.

Die AK und der Telekom-Regulator RTR hatten die Servicepauschale in der vergangenen Woche als schlecht für die Preistransparenz bezeichnet.

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