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KommAustria

ORF darf Radiothek nur mit Adblocker-Support anbieten

Der ORF darf - analog zur TVthek - auch eine Radiothek einrichten. Damit kann gebündelt auf einer Plattform per Live-Stream oder On-Demand-Angebot auf Programme von Ö1, Ö3 und FM4 sowie der Regionalradios zugegriffen werden. Die Verfügbarkeit der On-Demand-Angebote soll auf sieben Tage beschränkt werden. Die KommAustria hat den Antrag des ORF, der bereits vor mehr als einem Jahr gestellt wurde, genehmigt. Die Bundeswettbewerbsbehörde kann dagegen binnen vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen.

Adblocker erlaubt

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat einige Auflagen - wie ein gänzliches Werbeverbot - vorgeschlagen, die die KommAustria allerdings nicht aufgegriffen hat. Sie hat dem ORF nur eine einzige (über dessen selbst gewählte hinausgehende) Beschränkung auferlegt: Bei Ö1-Audios oder -Streams dürfen keine Pre-Roll-Spots vermarktet werden. Werbung darf ausgespielt werden, allerdings nur alle zehn Minuten. Der Einsatz von Adblockern darf zudem nicht verhindert werden.

Entscheidet sich die Bundeswettbewerbsbehörde, Beschwerde einzulegen, ist der KommAustria-Bescheid nicht rechtskräftig. Dann darf radiothek.ORF.at bis zur Gerichtsentscheidung nicht starten.

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