Der "Pendlerrechner" des Finanzministeriums sorgt für Diskussionen.
Der "Pendlerrechner" des Finanzministeriums sorgt für Diskussionen.
© APA/HERBERT NEUBAUER

Finanzministerium

„Pendlerrechner“ im Internet wird überprüft

Nach Protesten der Arbeiterkammer kündigt das Finanzministerium die Überprüfung des „Pendlerrechners“ an. Gleichzeitigen verteidigen Ministerium und Betreiberfirma das System. Der Kritik an „absurden“ Wegbeschreibungen hält man entgegen, dass der Rechner kein Routenplaner sei: Zur Bemessung des Pendlerpauschale dient demnach stets die kürzest mögliche Route, auch wenn die Betroffenen anders fahren.

Mit dem „Pendlerrechner“ wird ermittelt, wie viel Pendlerpauschale den betroffenen Arbeitnehmern zusteht. Je nach Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeit und abhängig davon, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder nicht, macht das Pauschale zwischen 31 und 306 Euro monatlich aus. Berechnet wird der Anspruch neuerdings mit dem vom Finanzministerium ins Internet gestellten „Pendlerrechner“.

„Realitätsfremd“

Viele Betroffene können mit dem Rechner aber nichts anfangen und die Arbeiterkammer kritisiert die Ergebnisse als „realitätsfremd“. So werden direkt neben einem Bahnhof lebende Arbeitnehmer vom Pendlerrechner mitunter zu weit entfernten Park & Ride-Anlagen geschickt. Und statt über Umfahrungsstraßen werden die Routen häufig direkt durch in Stoßzeiten verstopfte Ortszentren geführt.

Betreiber verteidigen System

Erstellt wurden die Streckenpläne von der Plattform „Verkehrsauskunft Österreich“. Betriebsleiter Stefan Mayr verteidigt die Berechnungen. Er verweist darauf, dass das System grundsätzlich den kürzestmöglichen (großes Pendlerpauschale) bzw. schnellstmöglichen (kleines Pauschale) Weg zur Arbeit berechnen muss, weil davon die Höhe der Pendlerförderung abhängt. Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass Autos zu Stoßzeiten langsamer vorankommen. „Was der Pendlerrechner auswirft ist eine Berechnungsgrundlage auf Basis der Pendlerverordnung und keine Fahrempfehlung“, sagt Mayr.

Im Klartext heißt das: Verkürzt sich der Weg zur Arbeit durch die Autofahrt zur übernächsten Park & Ride-Anlage um ein paar Kilometer, dann gibt der „Pendlerrechner“ diesem Weg den Vorzug gegenüber dem Bahnhof im Wohnort - was natürlich auch zu einer Kürzung des Pendlerpauschale führen kann. Denn das Pendlerpauschale bemisst sich in dem Fall nach dem kürzesten Weg und nicht nach der sinnvollsten oder umweltfreundlichsten Route.

Das Finanzministerium bestätigt denn auch, dass die Ergebnisse des „Pendlerrechners“ vom persönlichen Weg in die Arbeit abweichen können, aber, so eine Ressortsprecherin: „Dies stellt keinen Fehler dar, denn der Pendlerrechner ist nicht als Fahrtempfehlung zu betrachten sondern dient ausschließlich der Ermittlung des zustehenden Pendlerpauschales und Pendlereuros.“

„Unsinniges Verhalten unterstellt“

AK-Steuerexperte Otto Farny räumt zwar ein, dass von Betroffenen als absurd empfundene Ergebnisse durchaus formal korrekt sein können. Dennoch fordert er eine Reform sowohl des „Pendlerrechners“ als auch der zugrundeliegenden Verordnung, denn: „Es entspricht nicht dem Gesetz, wenn man dem Pendler unsinniges Verhalten unterstellt.“

Das Finanzministerium kündigt nun eine Überprüfung des Systems an und hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. „Wir nehmen alle Anregungen ernst und prüfen derzeit mögliche Anpassungen“, so eine Sprecherin. Von einer Beschwerdeflut will man im Finanzministerium aber nichts wissen. Bei den Finanzämtern habe es diesbezüglich nur „eine geringe Anzahl an Rückfragen“ gegeben.

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