Bei der jüngsten Demo gegen den Akademikerball marschierten 2800 Menschen durch die Wiener Innenstadt – ohne gröbere Zwischenfälle
Bei der jüngsten Demo gegen den Akademikerball marschierten 2800 Menschen durch die Wiener Innenstadt – ohne gröbere Zwischenfälle
© mangione jeff, Jeff Mangione

Wien

Polizei stellt Videos von Akademikerball-Demos ins Netz

Der Akademikerball findet 2017 am dritten Februar statt. Wie jedes Jahr sind auch heuer wieder Demonstrationen geplant, derzeit gibt es vier angemeldete Gegenkundgebungen. Neu ist hingegen, dass die Wiener Polizei dieses Jahr sowohl beim Ball als auch auf den Demonstrationen mitfilmen und die Videos dann ins Netz stellen wird. Auf dem neuen YouTube-Kanal "Polizei TV" soll das Bildmaterial dann einen Tag nach der Veranstaltung abrufbar sein.

Fünf bis sechs Kameras sollen laut Polizei zum Einsatz kommen. Mit der Veröffentlichung bei YouTube führt die Polizei ihre Online-Initiative fort, die mit Facebook- und Twitter-Auftritten vor zwei Jahren begonnen wurde. Dass Ballbesucher und Demonstranten damit rechnen müssen, dass sie in den YouTube-Videos der Polizei zu sehen sind, ist rechtlich gedeckt.

Berufung auf Medienrecht

"Grundsätzlich muss ich, wenn ich im öffentlichen Raum an einer angemeldeten Veranstaltung teilnehme und mich öffentlich zu etwas bekunde, damit rechnen, dass Bilder in Rahmen aktueller Berichterstattung veröffentlicht werden", sagt IT-Rechtsexperte Roland Marko von der Kanzlei Wolf Theiss gegenüber der futurezone. Auch die Polizei selbst beruft sich auf das Medienrecht.

Problematisch könnte die Veröffentlichung der Videos nur dann werden, wenn Straf- oder Gewalttaten gezeigt würden oder jemand beispielsweise fälschlicherweise als Mitglied des schwarzen Blocks identifiziert würde, obwohl er nur ein schaltragender Passant ist. "Dann müsste man sich den Einzelfall genau anschauen", sagt Marko. Das weiß auch die Polizei, weshalb der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl persönlich das Material sichten will, um zu entscheiden, was veröffentlicht werden darf.

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