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Oberösterreich

Polizistin postete Fahndung auf privater Facebook-Seite

Keine Konsequenzen dürfte die Suchmeldung nach einem Abgängigen auf der Facebook-Seite einer Polizistin aus dem Bezirk Kirchdorf in Oberösterreich haben. Wie die Pressestelle der Polizei Oberösterreich Sonntagnachmittag mitteilte, habe sie korrekt gehandelt, da sie die bereits veröffentlichte Fahndung lediglich „geteilt“ habe.

Die Polizistin hatte das Fahndungsersuchen während der Dienstzeit in Facebook gepostet. Zwei Tage später meldete sich ein Sanitäter bei ihr und teilte ihr mit, dass er den abgängigen 16-Jährigen verletzt ins LKH Kirchdorf gebracht habe.

Soziale Netzwerke für Fahndungen zu nutzen sei ein „Graubereich“, so David Furtner, Leiter der Pressestelle in Linz. Auf Polizeicomputern sei Facebook gesperrt, lediglich rund 150 Dienst-PC seien dafür freigeschaltet. Ohne die Hilfe der Polizistin wäre die Suche nach dem 16-Jährigen jedoch nicht so rasch beendet gewesen, so die Landespolizeidirektion.

Dank von Landespolizeidirektion

Als „heikel“ sei im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen in sozialen Netzwerken die Abgrenzung zur Amtsverschwiegenheit zu verstehen, da Beamte keinerlei Daten oder Informationen an Dritte bekannt geben dürfen, die sie ausschließlich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit wahrgenommen oder in Erfahrung gebracht haben.

Im konkreten Fall sei das Fahndungsersuchen jedoch bereits veröffentlicht gewesen, die Polizistin habe es auf Facebook lediglich „geteilt“, so die Landespolizeidirektion, die ihrer Kollegin für ihren persönlichen Einsatz Dank aussprach.

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