Urteil

Protest abgewiesen: Flughafenkontrolle darf Kamera prüfen

Dies hat das Verwaltungsgericht München einem Fluggast klargemacht, der daraufhin seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurückzog. „Kameras sind nicht immer Kameras“, sagte die Richterin und erinnerte an die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stark gestiegenen Kontrollmaßstäbe. So können nach dem Luftsicherheitsgesetz Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen.

Bei Kontrolle geweigert

Der Mann hatte in die Ukraine fliegen wollen. Bei der Kontrolle im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens weigerte er sich, den Auslöser seiner Digitalkamera zu betätigen. Daher wurde er nicht durchgelassen und verpasste seinen Flug. Der Speicher der Kamera sei voll gewesen, er hätte ein wertvolles Foto verloren, begründete der 40-Jährige seine Weigerung. Dies müsse in Kauf genommen werden, befand jedoch das Gericht.

Wer also mit Kamera - ebenso wie mit Laptop und anderen elektronischen Geräten reist - sollte sicher sein, dass das Gerät aufgeladen ist und funktioniert. Im Fall von Kameras muss offenbar auch Platz für eine Fotoaufnahme sein.

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