Zu schnell in dünne Höhen aufgestiegen – Air Berlin flog 2011 das vierte Jahr in Folge operativ hohe Verluste ein, auch 2012 wird rot.
Zu schnell in dünne Höhen aufgestiegen – Air Berlin flog 2011 das vierte Jahr in Folge operativ hohe Verluste ein, auch 2012 wird rot.
© dpa

Sweep-Aktion

Rechtsverstöße auf Flugbuchungswebsites festgestellt

Häufig werde der tatsächliche Ticket-Endpreis nicht wie vorgeschrieben angezeigt, teilten das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mit.

Es handelte sich um die jährliche "Sweep"-Aktion, bei der sich Behörden und Verbraucherschutzorganisationen EU-weit koordiniert ein bestimmtes Schwerpunktthema vornehmen und zahlreiche Anbieter überprüfen, um Kundenrechte im Internet zu schützen. Die Kontrolle im Bereich Flugbuchung fand bereits 2013 statt, das Ergebnis wurde aber erst jetzt öffentlich bekanntgegeben.

Sechs Verfahren eingeleitet

Der vzbv, der zwölf Websites von in Deutschland ansässigen Anbietern überprüfte, leitete nach eigenen Angaben sechs Verfahren ein. In vier Fällen verklagte es die Unternehmen. Eine Fluggesellschaft und der Betreiber eines Vergleichsportals informierten nach Auffassung des vzbv während der Buchung erst zu spät über obligatorische Zusatzkosten, obwohl der Gesamtpreis nach EU-Recht eigentlich von Anfang angegeben werden muss.

Die Klage gegen die Fluggesellschaft scheiterte laut vzbv in erster Instanz. Es werde aber Berufung eingelegt. In zwei weiteren Fällen bemängelte der vzbv, dass zwei Fluggesellschaften auf ihren Buchungsportalen gegen das Verbot jeglicher Voreinstellungen verstießen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz überprüfte während der Aktion nach eigenen Angaben Anbieter, deren Sitz im europäischen Ausland liegt. Dabei seien bei "nahezu allen" untersuchten Seiten Verbraucherschutz-Verstöße festgestellt worden, teilte die Behörde mit. So seien Zusatzkosten nicht korrekt angegeben worden oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien nur sehr schwer erreichbar gewesen. Das Amt habe die jeweils zuständigen ausländischen Partnerbehörden informiert und diese aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare