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Vermietung

Salzburg ringt um Spielregeln für Airbnb & Co.

Die Stadt Salzburg hat 2016 rund 20 Verfahren gegen Wohnungsbesitzer angestrengt, die ihre Wohnung über Onlineplattformen illegal an Touristen vermieten. Alleine Airbnb bietet rund 800 Unterkünfte in der Stadt an, auf Portalen wie Wimdu oder 9flats sind Hunderte weitere Quartiere gelistet. Tendenz stark steigend. Nun will die Stadt reagieren.

„Rechtlich luftleerer Raum“

„Die Vermietung über Online-Plattformen mag eine gute Geschäftsidee sein, aber sie geht zulasten vieler Beteiligter“, sagte Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). „Wir befinden uns hier in einem rechtlich luftleeren Raum. Der Gesetzgeber muss nachziehen.“ Dabei gehe es nicht nur um fehlende Qualitätsstandards wie Brandschutz oder Fluchtwege. Für besonders problematisch hält der Stadtchef, dass die touristische Vermietung von Wohnungen den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Salzburg massiv belastet.

Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) berichtete, dass in der Stadt bereits Immobilien nur für den Zweck der Vermietung über Online-Plattformen erworben oder gebaut werden. „Das wird mittlerweile als Anlage gesehen. Häuser werden gekauft, saniert und für dieses Segment vermietet. Das treibt die Wohnungspreise noch weiter in die Höhe.“ Zugleich geht es dem Stadt-Vize auch um Chancengleichheit innerhalb der Tourismusbranche. „Die Online-Anbieter verschaffen sich einen Konkurrenzvorteil. Die Vermieter zahlen vielfach weder Steuern noch die Ortstaxen. Das ist massiv ungerecht.“

Die beiden Stadtpolitiker orten noch weitere Problemfelder: In vielen Mietverträgen sei die Untervermietung untersagt, bei Eigentumswohnungen brauche man für die touristische Vermietung die Zustimmung der anderen Miteigentümer im Haus. Zugleich müssen private Beherbergungsbetriebe Daten über Ankünfte und Übernachtungszahlen liefern - was die Plattformen in der Regel nicht machen würden.

Theoretisch hohe Strafen

Theoretisch drohen in Salzburg bei Verstößen zwar Verwaltungsstrafen von bis zu 25.000 Euro. Exekutiert werde das in dieser Höhe aber nicht einmal annähernd. „Es führen auch nicht alle Anzeigen automatisch zu Strafen“, sagte Felix Holzmannhofer vom Baurechtsamt des Magistrats. „Wir bewegen uns in einer Grauzone. Manchmal werden die Wohnungen von Leuten genutzt, die für kurze Zeit in Salzburg arbeiten. Dann liegt keine touristische Nutzung vor.“

Das Hauptproblem: Den Behörden in der Stadt fehlen die Daten der Vermieter und ihrer Kunden, welche die Plattformen nicht herausgeben. „Wir kontrollieren zwar die Zimmerangebote auf den Onlineplattformen, aber das ist mit einem enormen Personalaufwand verbunden“, so Holzmannhofer. Aus rechtlichen Gründen seien „Pseudo“-Buchungen durch die Behörden nicht möglich, dazu komme das Problem des Nachweises: „Wir sind pro Fall zehn Mal vor Ort, weil der Sachverhalt ordentlich zu ermitteln ist.“ Immer wieder kommen Meldungen von Nachbarn, die sich über die touristische Nutzung beschweren: Aus Neid, wegen Lärmbelästigung oder Unsicherheit wegen ständig wechselnder Gäste.

Arbeitsgruppe

Die Salzburger Stadtverwaltung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Spielregeln für die Online-Portale umsetzen soll. Derzeit bereitet das Land über Ersuchen der Stadt eine Änderung der Ortstaxen-Bestimmungen vor. Demnach könnten die Plattform-Betreiber verpflichtet werden, die Ortstaxe für ihre Buchungen abzuführen. Solche Vereinbarungen hat Airbnb bisher mit 200 Städten weltweit abgeschlossen. „Aber es geht hier nicht nur um das Geld. Die Städte wollen wissen, wer an welchen Standorten vermietet“, sagte Holzmannhofer. Aus dem gleichen Grund hält er die Einführung von Maximalgrenzen für Übernachtungen pro Vermieter - das hat zuletzt London so gemacht - nicht für die ideale Lösung.

Nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz ist derzeit - abgesehen von ausgewiesenen Zweitwohnsitzen - eine touristische Nutzung von Wohnungen in Häusern mit mehr als fünf Wohneinheiten verboten. Diese Grenze soll nun auf drei Wohnparteien gesenkt werden - auch wenn das Holzmannhofer zu wenig weit geht. „Schauen Sie sich etwa Reihenhäuser an: Die sind für sich jeweils nur eine Einheit. Trotzdem ist das Potenzial für Nutzungskonflikte mit Anrainern hoch.“

Wiener Gesetz noch im ersten Quartal

Wie die Stadt Salzburg will auch Wien den Online-Zimmervermittler Airbnb in die Pflicht nehmen. Ein Gesetz für strengere Regeln wurde bereits im Stadtparlament verabschiedet und soll nach entsprechenden Einspruchsfristen im ersten Quartal dieses Jahres wirksam werden. Im Kern geht es darum, dass Vermieter die auch bei Hotels fällige Ortstaxe an die Stadt abführen.

Wie die Lösung konkret aussieht bzw. in welcher Form Airbnb die dafür nötigen Daten offenlegt, darüber wird mit der Vermittlungsplattform noch verhandelt. Denkbar ist, dass Airbnb die Gebühr von den Vermietern zentral einhebt und dem Rathaus überweist. Andernfalls müssen die Zimmer- bzw. Wohnungsvermieter die Taxe direkt an die Stadt bezahlen. Eine Obergrenze von 60 oder 90 Vermietungstagen, wie sie ab heuer in einigen anderen europäischen Städten in Kraft getreten ist, ist in der Bundeshauptstadt nach derzeitigem Stand nicht angedacht.

In Österreich werden auf Airbnb mittlerweile rund 15.000 Unterkünfte angeboten, davon etwa 7.700 in Wien. Zum Vergleich: In Wien gibt es rund 65.0000 Gästebetten in Hotels und Pensionen. Zwischen 2008 und November 2016 zählte Airbnb kumuliert 940.000 Gästeankünfte in Österreich, was einem Marktanteil von rund 1 Prozent entspricht.

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