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Prozess

Salzburgerin wegen Nazi-Postings vor Gericht

Eine 34-Jährige hat sich am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g verantworten müssen. Die teils geständige Angeklagte soll 2015 und 2016 im Internet auf Facebook und WhatsApp Bilder und Texte mit „Nazi“-Gedankengut verherrlicht haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden einschlägige Gegenstände und Musik-CDs sichergestellt.

Die Beschuldigte soll die illegalen Facebook-Einträge nicht nur geteilt, sondern einige Postings auch selbst ins Internet gestellt haben. Sie soll sich mit einem T-Shirt, auf dem die Doppelrune SS abgebildet war, und mit einer Halskette mit Hakenkreuzanhänger präsentiert haben. „Mein damaliger Freund sagte, das sieht sexy aus. Ich wollte ihm imponieren“, rechtfertigte sich die Angeklagte vor den Geschworenen am Landesgericht Salzburg.

Zu rund zehn öffentlichen „Nazi“-Postings zeigte sich die Frau geständig. Sie habe in diesen Facebook-Gruppen eine Heimat gefunden, sie sei durch ihr Verhalten als Frau anerkannt worden. „Mein Freund sagte, wenn ich das mit den Postings nicht mache, bin ich ein Verräter“, gab sie dem „Ex“ eine Mitschuld. Dieser habe auch in ihrem Namen gepostet.

95 Facebook-Gruppen

Verteidiger Wolfgang Hauptmann erklärte, die Angeklagte sei durch ihren damaligen Lebensgefährten, von dem sie sich mittlerweile getrennt habe, in diese Internetkreise gekommen und von insgesamt 95 Facebook-Gruppen eingeladen worden. Sie habe aber nie an diversen Veranstaltungen oder Treffen teilgenommen. Bevor noch die Ermittlungen gegen die Frau begonnen hätten, habe sie sich von diesen Gruppen getrennt und die Postings gelöscht. „Ich wusste, das sind nicht die richtigen Leute“, sagte die Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz.

Den Besitz von einschlägigen Gegenständen - beispielsweise T-Shirts und Briefmarken mit Hitler-Porträts sowie Flaggen mit Reichsadler - gab die Frau zu. Sie habe einiges online über den „Reichsversand“ im Internet „legal“ gekauft. Bekannte hätten gemeint, sie würden solche Dinge jahrelang posten und es sei ihnen bisher nichts passiert. „Sie wurden zweimal auf Facebook gesperrt und haben sich darüber lustig gemacht“, warf die Vorsitzende ein. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe, aber das Ausmaß war mir nicht bewusst“, sagte die 34-Jährige reuevoll. Die von einem anderen Freund geschenkten Musik-CDS habe sie in einer Kiste auf einen Kasten gestellt und auch keines dieser Lieder verbreitet.

Hitlergruß auf WhatsApp

Sie konnte sich zudem laut ihrem Verteidiger nicht erinnern, dass sie WhatsApp-Nachrichten mit der Abbildung des Hitlergrußes, einer Hakenkreuz-Flagge oder mit dem Wortlaut „Ökostrom Asylanten“ versendet habe. Die Frau fand eine Erklärung dafür: Womöglich habe ihr damaliger Freund, der ihr Handy und ihren Laptop mitbenutzt habe, diese Inhalte verschickt.

Mittlerweile sei sie umgezogen und habe auch alle einschlägigen Sachen weggeschmissen, erklärte die Beschuldigte. Mit der Ideologie des Nationalsozialismus könne sie sich jedenfalls nicht identifizieren, „ich war auch nie gegen Ausländer“. Ein Urteil wird noch heute erwartet.

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