Wikileaks-Gründer Julian Assange wehrt sich seit Monaten gegen eine Auslieferung nach Schweden, wo er ungeschützten Sex mit zwei Frauen gehabt haben soll.
Wikileaks-Gründer Julian Assange wehrt sich seit Monaten gegen eine Auslieferung nach Schweden, wo er ungeschützten Sex mit zwei Frauen gehabt haben soll.
© dapd

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Schwedische Justiz gegen Aufhebung von Assange-Haftbefehl

Die schwedische Staatsanwaltschaft stemmt sich gegen die Aufhebung des europäischen Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange. Assange stehe weiter unter dem Verdacht eines "schweren Verbrechens" und müsse bei seiner Festnahme inhaftiert werden, erklärte die Behörde am Donnerstag. Das zuständige Gericht in Stockholm könnte in ein oder zwei Wochen seine Entscheidung in dem Fall verkünden.

Der europäische Haftbefehl gegen Assange wurde 2010 erlassen, nachdem ihn eine Frau wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Die schwedische Justiz will ihn deswegen vernehmen. Der Australier sagt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Er flüchtete 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, um sich seiner Festnahme zu entziehen. Dort sitzt er seither fest.

Auslieferung

Im Falle seiner Überstellung an die schwedischen Behörden fürchtet er eine Auslieferung durch Stockholm an die USA, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.

Hoffnung auf seine Freiheit hatte er im Februar geschöpft. Da war eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu dem Schluss gekommen, Assanges Botschaftsexil in London sei eine "willkürliche Inhaftierung", und der Australier habe anstelle seiner Festnahme Anrecht auf Entschädigung. Seine Anwälte fordern deswegen von der schwedischen Justiz, den Haftbefehl aufzuheben. Die britische Regierung hatte die Einschätzung der UNO-Arbeitsgruppe im März verworfen.

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