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Scientology verlor Prozess gegen Kritiker

Scientology klagte, das Landesgericht für Zivilrechtssachen habe beim Prozess am Donnerstag allerdings keine Verstöße erkannt, berichtete dessen Anwalt auf Anfrage der APA. Scientology hatte bereits zuvor versucht, die Veröffentlichungen der E-Mails zu verhindern, indem sie auf Unterlassung klagten. Eine gleichzeitig eingereichte sofortige Verfügung wurde jedoch in zwei Instanzen abgelehnt. Auch Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien nach einer Anzeige gegen den Kritiker wurden bereits im vergangenen Jahr eingestellt.

Vorwürfe wurden abgewiesen
„Ein Kritiker konnte nicht mundtot gemacht werden“, fasste Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der den Mann vertreten hatte, das Ergebnis des Prozesses vom Donnerstag zusammen. Demnach seien nicht nur sämtliche von Scientology erhobene Vorwürfe abgewiesen worden, auch die Prozesskosten müsse die Kirche zur Gänze übernehmen. Die Akte sei somit vollständig geschlossen.

Der Kritiker selbst dürfe, so der Anwalt, weiter kritisch Bloggen und auch die von „Anonymous“ geleakten E-Mails veröffentlichen. Sein Mandant habe sich aber freiwillig dazu bereit erklärt, die darin vorkommenden Namen vollständig zu schwärzen.

 

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