© Fotolia, Nerlich Images

US-Gesetz

Sexualstraftäter: Outing via Facebook

Laut einem Bericht von CNN müssen Sexualstraftäter in Louisiana künftig die Nennung des Delikts, die Urteilsbegründung, die Wohnanschrift und die Beschreibung ihrer körperlichen Charakteristika auch über soziale Netzwerke bekannt geben. Damit dehnt Louisiana die bereits bisher üblichen Maßnahmen für Sexualstraftäter weiter aus. Der Verurteilte musste bisher die unmittelbaren Nachbarn und den Schulbezirk der Gegend über die Straftat aufklären.

Das Gesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft. Der Entwurf wurde von Jeff Thompson, einem Mitglied des Repräsentantenhauses, eingebracht. Thompson hofft, dass andere Staaten dem Beispiel Louisiana folgen werden.

Es ist allerdingsfraglich, ob die betroffenen Personen in Folge nicht vom sozialen Netzwerk ausgeschlossen werden, denn ein derartiges Delikt verstößt beispielsweise gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook. Dort heißt es: „Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du ein verurteilter Sexualstraftäter bist."

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare