Onlinefahndung

Steirischer Bürgermeister fahndet per Facebook

Der Bürgermeister der oststeirischen Stadtgemeinde Gleisdorf, Christoph Stark (V), hat auf Facebook ein Foto von zwei Jugendlichen veröffentlicht und die Bevölkerung um Hilfe bei der Identifizierung der Burschen gebeten. Die beiden 15-Jährigen sprangen auf dem Bild mit Schuhen auf der Rutsche des geschlossenen Wellenbades herum. Das Posting sorgte für Diskussion zwischen Usern, das Gemeindeoberhaupt steht zu seiner Methode der - erfolgreichen - Ausforschung der Jugendlichen.

In einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) wird Bürgermeister Starks mittlerweile gelöschter Pinnwand-Eintrag inklusive Foto vom Dienstag zitiert: „Wer kennt diese Burschen?“ Das Bild habe er von einem Bürger zugeschickt bekommen. Anschließend meinte er noch: „Da frage ich mich, ob es diese Ignoranz ist, die auch am Wochenende im Kindergarten Regie geführt hat?“ Dort war es nämlich zu Sachbeschädigungen mit einem Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro gekommen.

Fahndungserfolg
Nach nur wenigen Minuten hatte Stark sein Ziel erreicht, die Namen der Jugendlichen bekommen und das Foto wieder gelöscht - doch User posteten rechtliche Bedenken. Fahndungsfotos, die Personen mit einer Straftat in Zusammenhang bringen, dürfen nämlich nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft veröffentlicht werden. Stark stellte am Mittwoch in einem weiteren Facebook-Eintrag und gegenüber der APA klar: „Dass die beiden auch für die Vandalismusakte beim Kindergarten infrage kämen, wurde von mir nicht behauptet. Die Frage war generell zur Ignoranz vor fremdem Eigentum.“

Keine Anzeige
„Wenn mir kein Richter oder Gesetzestext sagt, das darf ich nicht, würde ich es wieder machen“, so der Bürgermeister. Er sei sich sicher, dass er nicht widerrechtlich gehandelt habe. An der Rutsche dürfte kein Schaden entstanden sein, so Stark. Die 15-jährigen Burschen hätten sich noch am Dienstagabend per Email entschuldigt - für Mittwochabend war ein persönliches Gespräch vereinbart worden. Er, Stark, wolle den beiden Schülern noch einmal klar machen, dass „das so nicht geht“. Danach sei die Geschichte für ihn erledigt. Eine Anzeige wegen Besitzstörung wolle er den Burschen jedenfalls nicht aufhalsen. Jährlich entstünden der Stadtgemeinde wegen Vandalismus Kosten im „gut fünfstelligen Bereich“.

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