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Gericht

Streit um Marlene-Dietrich-Videos auf YouTube dauert an

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandesgerichts München (die futurezone berichtete) in weiten Teilen auf. Dort hatte sich YouTube gegen die Marlene Dietrich Collection GmbH durchgesetzt, die die Verwertungsrechte am Werk der toten Schauspielerin innehat. Auf YouTube waren in der Vergangenheit verschiedene Videoclips abrufbar, die „die Dietrich“ unter anderem bei einem Konzert in London 1972 zeigen. Dagegen ging die Gesellschaft mit Sitz in München vor, die sich dem Schutz der Persönlichkeit und des Lebenswerks der 1992 gestorbenen Diva verschrieben hat.

Das Münchner Gericht hatte in Deutschland keine Urheberrechte verletzt gesehen - unter anderem deshalb, weil die Sängerin bei dem Auftritt schon US-Bürgerin gewesen sei. Laut BGH genießt Dietrich aufgrund internationaler Abkommen aber die gleichen Rechte wie jeder deutsche Künstler heutzutage. Demnach wären die Aufnahmen geschützt. Damit ist der Streit aber noch nicht entschieden. Die Aufnahmen sind Teil eines Konzertfilms aus dem Jahr 1973 - und nun ist unklar, ob die Rechte nicht dadurch beim Produzenten liegen. Das OLG muss deshalb noch einmal verhandeln. Die BGH-Entscheidung aus dem April wurde am Freitag veröffentlicht.

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