Urheberrecht

Südkorea geht strikt gegen Raubkopierer vor

Aufgrund des Freihandelsabkommens, das Südkorea mit den USA abgeschlossen hat, ist in dem ostasiatischen Staat 2009 ein neues, strengeres Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten. Dieses befähigt die Urheberrechtskommission dazu, Internetprovidern zu empfehlen, User ohne vorherige Warnung den Internetzugang zu sperren. Dafür genügt allein der Verdacht, dass illegales File Sharing betrieben worden sein könnte. Wie sich nun in einer ersten Bilanz gezeigt hat, folgen die Provider dieser Empfehlung beinahe ausnahmslos.

Das Freihandelsabkommen, welches Südkorea zur Einführung dieses Urheberrechts bewog, gilt als die Grundlage der ursprünglichen Fassung des ACTA-Abkommens. Ist gibt zwei Wege, die dazu führen können, dass Internetnutzern der Zugang zum Internet gesperrt wird. Der erste sieht vor, dass das Kulturministerium Internetprovider dazu anhält, Zugänge zu sperren. Dies erfolgt aber erst nach zweimaliger Verwarnung, auf die als letzte Maßnahme, die Sperrung des Internetzugangs folgt. Die Sperre kann bis zu sechs Monaten aufrechterhalten bleiben.

Dieses Vorgehen unterscheidet sich von jenem, das über die Urheberrechtskommission abgewickelt wird und keine Verwarnungen vorsieht. Die Urheberrechtskommission "empfiehlt [den Internetprovidern-Anm.] den Inhalt zu zensurieren und/oder den Internetzugang zu sperren". Wofür sich der Provider dann entscheidet, bleibt ihm überlassen. Im vergangenen Jahr empfahl die Datenschutzkommission Internetprovidern in 31 Fällen Usern den Zugang zum Internet zu verwehren, wobei dieser Empfehlung in all diesen Fällen Folge geleistet wurde. Es folgten Zugangssperren von bis zu einem Monat. Stein des Anstoßes waren 544 Computerspiele, 216 Spielfilme, 113 Zeichentrickfilme und 23 Fernsehsendungen, die über zehn verschiedene Internetprovider verbreitet worden waren. In keinem einzigen Fall führte der Austausch von Musikstücken zur Sperre des Internetzugangs.

Insgesamt sprach die Urheberrechtskommission im vergangen Jahr 65.118 Empfehlungen aus, die in 32.209 Fällen die Löschung oder Blockierung zur Folge hatte. Im Zuge des dreistufigen Verwarnsystems, das über das Kulturministerium abgewickelt wird, wurden im selben Zeitraum 275 Verwarnungen und 41 Anordnungen Dateien zu löschen verschickt. Der letzte Schritt, die Sperre des Internetzugangs, musste in keinem der Fälle ergriffen werden.

Dreistufiges Verwarnsystem in Frankreich
In Frankreich verfolgt man den Weg, Internetnutzer zunächst zwei Mal zu verwarnen, bevor der Internetzugang letztendlich gesperrt wird. Derzeit gehen rund 25.000 Beschwerden bei Hadopi ein, die Fälle von Urheberrechtsverletzungen betreffen. Wie viele Verwarnungen aufgrund dieser dann tatsächlich verschickt werden, ist derzeit nicht bekannt.

(futurezone)

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